Alueella: Saksa

Bußgeld für das Betreten oder Benutzen von Bahnanlagen durch unbefugte Personen nach § 64b Abs. 2 Satz 1 und 2 EBO

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
295 Tukeva 295 sisään Saksa

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

295 Tukeva 295 sisään Saksa

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2019
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, das Betreten oder Benutzen von Bahnanlagen durch unbefugte Personen nach § 64b Abs. 2 Satz 1 und 2 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) mit einem Bußgeld zu belegen, welches sich am Überqueren von Bahnübergängen trotz geschlossener Schranke nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer orientiert (Stand 2019: 350 €).

Perustelut

Tagtäglich betreten Personen vorsätzlich Bahnanlagen, insbesondere Gleisanlagen, und verursachen massive Behinderungen im Bahnverkehr.Mehrmals täglich müssen Bahnstrecken durch "Personen im Gleis" gesperrt werden, um deren Sicherheit zu gewährleisten. Die dadurch entstehenden Verspätungen betreffen häufig mehrere tausend Reisende, welche unter Umständen zu längeren Reisezeiten gezwungen werden.Auch das Betreten von Bahnanlagen, um sich mit Fotos von selbigen in gefährlichen Posen in Sozialen Netzwerken zu profilieren, nimmt immer weiter zu.Regelmäßig kommt es dabei auch zu Personenunfällen.Diese Ordnungswidrigkeit wird derzeit mit 25 € geahndet.Ein Betrag, welcher kaum eine abschreckende Wirkung erzielt.Hier muss ein deutlicheres Zeichen gesetzt werden, um vor dem Begehen und auch dem Wiederholen der Tat abzuschrecken.Sinnvoll ist hier die Gleichsetzung mit dem Überqueren eines geschlossenen Bahnübergangs durch nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer, wie es der Bußgeldkatalog bereits vorsieht, da hier die Tat im Hergang eine ähnliche ist.Das aktuelle Bußgeld von 350 € erzielt hier sicherlich eine abschreckendere Wirkung und wird auch dem entstandenen Schaden, den die Allgemeinheit zu tragen hat, gerechter.

Linkki vetoomukseen

Kuva QR-koodilla

Irrotettava lippis QR-koodilla

lataa (PDF)

Uutiset

Väittely

Ei vielä väitteitä puolesta

Ei vielä väitteitä vastaan

Auta vahvistamaan kansalaisten osallistumista. Haluamme saada huolesi kuuluviin ja pysyä itsenäisinä.

Lahjoita nyt