Die Campingplätze in Bayern sind seit Anfang November geschlossen. Dauercamper möchten ihre Wohnwagen zur Erholung und zur Gesundheitsvorsorge nutzen, genauso wie Schrebergärtner ihre Hütten oder Zweitwohnungsbesitzer ihre Wohnungen nutzen können. Die Bayerische Staatsregierung möge beschliessen, Dauercamping unter den notwendigen Auflagen freizugeben.
Reason
Wir Dauercamper möchten - so wie viele andere auch - nach diesen zähen und anstrengenden Wochen eine Perspektive für Urlaub und Freizeit sehen und in unserer Freizeit, d.h. in der Regel die Wochenenden, in unseren Wohnwagen übernachten können. Campingplätze bieten Parzellen von 65 qm und mehr an (Bayerische Campingplatzverordnung). Der Mindestabstand zwischen den Gästen ist damit gewährleistet. Bereits im Sommer und Herbst 20 wurden funktionierende und geprüfte Hygienekonzepte erfolgreich umgesetzt. Wir Dauercamper können zudem in der Regel autark sein mit Waschgelegenheit und Toilette im Fahrzeug, und im Winter sind nur wenige Dauercamper auf den Plätzen. Die Nutzungsrechte gelten stets nur für die Mieter der Parzelle, eine Fremdüberlassung des Wohnwagens an Dritte ist unzulässig. Die Infektionsrisiken sind hier folglich nicht größer als am Erstwohnsitz. In Übereinstimmung mit dem Bundesverband der Campingwirtschaft sehen wir die Einschränkung des Dauercampings in allen Inzidenzphasen als nicht notwendig an.
Die Gäste auf den Campingplätzen werden registriert, die Anwesenheit von Dauergästen kann sicher dokumentiert werden - bspw. mit der luca App (Details hier: https://luca-app.de/). Somit ist die Nachverfolgbarkeit im Infektionsfall gegeben (den es beim Camping bisher nicht gegeben hat).
Mindestens fünf Bundesländer (BB, MV, NI, NW, SH) erlauben derzeit "normales" Dauercamping, d.h. nicht nur für Menschen mit Erstwohnsitz auf dem Campingplatz. Deren Erfahrungen können sicher berücksichtigt werden.
Wir bitten um die Prüfung unseres Anliegens und um Beschlussfassung mit dem Ziel, Campingplätze für Dauercamper wieder zu öffnen.
Debate
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