Economia

Deklarationspflicht für Convenience Food in Lebensmittel Dienstleistungen

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Europäische Kommission
3 Supporto 3 in Unione europea

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

3 Supporto 3 in Unione europea

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

  1. Iniziato 2016
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Mancate

Dienstleister im Bereich Lebensmittel (speziell Gastronomie) sollen verpflichtet werden, den Konsumenten (Gast) in Katalogen, Speisekarten, Essenslisten, Flyern und ähnlichen Angebotsformaten, jederzeit und für den Laien verständlich mitzuteilen, wenn Convenience Food in einem Gericht verwendet wird (Deklarationspflicht).

Gemeint sind Convenience Food in den Bereichen:

  • Küchenfertig
  • Garfertig
  • Aufgussfertig
  • Anrührfertig
  • Zubereitungsfertig
  • Regenerierfertig
  • Verzehrfertig

Darunter fallen, ohne Garantie für Vollständigkeit, unter anderm: - Fertige Saucen aus Dosen, Gläsern, Tetra-Packs oder Folienschläuchen - Fertige Fonds von Fleisch oder Gemüse - Tiefkühlwaren wie Fleisch, Kartoffelwaren, Gemüse, Backwaren oder Nachspeisen - Kühlware wie portionsfertig verpackte Gerichte oder Gerichtanteile - Haltbare Produkte wie Vollei, Kartoffelgerichte oder Nachspeisen

Den Dienstleistern sollte empfohlen werden auf frische Ware zurück zu greifen, sofern die benötigten Zutaten vor Ort zubereitet werden können.

Dienstleister sollen verpflichtet werden, ihre Beschreibungen so zu formulieren, das eine Verwechslung eines Fertigprodukt mit einem Handwerksprodukt durch den Konsumenten ausgeschlossen ist.

Als Beispiel:

Ein Restaurant bietet Spargel mit Sauce Hollandaise an. Mit der Verpflichtung zur Deklaration von Convenience Food muss auf der Speisekarte hingewiesen werden, wenn der Spargel nicht frisch sondern Tiefgekühlt ist und die Sauce muss mit dem Zusatz "alá" oder "nach Art" versehen werden, sollte es sich dabei um ein Produkt handeln das vom Originalrezept abweicht (in dem Fall Pflanzenöl statt Butter).

Weiterhin müssen alle Zusatzstoffe und Allergieverursacher in der Speisekarte angegeben werden, auch wenn diese in Fertigprodukten verarbeitet wurden. Die Aufschriften wie "Keine Deklaration nötig" auf den Packungen sollten verboten werden.

Weitere Infos, siehe hier:

https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Welche-Arten-von-Convenience-Food-gibt-es,conveniencefood100.html

Motivazioni:

Durch die neue, europäische Lebensmittelinformationsverordnung muss seit dem 13. Dezember 2014 bei allen losen Produkten, die zum sofortigen Verzehr angeboten werden, verpflichtend wie auch bei verpackten Lebensmitteln eine Information über enthaltene Allergene erfolgen. Bei der Verwendung von professionellem Convenience Food werden selten Angaben über Inhaltsstoffe angegeben, was bei Allergie auslösenden Stoffen schon als Gefärdung der Gesundheit der Konsumenten eingeordnet werden kann, da der Konsument nicht erkennen kann, was sich in den Gerichten an Zusätzen befindet.

Speziell bei den sogenannten High-Convenience-Produkten in der Gastronomie kann man schon von Betrug sprechen, da ein Gast erwartet das die Speisen frisch zubereitet werden und man nicht ein Fertigprodukt vorgesetzt bekommt und dann aber den Preis eines frischen Produkt bezahlt. Oft werden Gäste die Nachfragen sogar belogen und Zugeben werden die Betreiber den Betrug nur, wenn man ihnen diesen nachweisen kann Der Gast erwartet zudem auch das die Produkte frisch zubereitet werden und eine Angabe für die Nutzung von Convenience-Produkten würde warscheinlich Gäste fernhalten und/oder den Gewinn schmälern. Statt dessen bekommt der Gast ein Fertiggericht, das 3-4 mal so viel kostet, wie zu Hause zubereitet.

Zum Schluss schadet die Verwendung von Convenience Food auch dem Beruf des Koch, da viele Arbeitsschritte nicht mehr gelehrt oder nicht benötigt werden, wenn der Koch seine Bratensauce statt selber zu machen, lieber eine Fix Tüte aufmacht und nur noch Wasser hinzugibt.

Grazie davvero per il vostro appoggio

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Novità

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Als Österreicher geht mich diese Petition natürlich nichts an, dennoch kann ich nur den Kopf schütteln, wenn Menschen diesem Überregulierungswahn erliegen. Wenn jemand gegen eine spezielle Zutat des Produktes allergisch reagiert, dann weiß er selbst, welche Speise er verzehren darf und von welcher er besser die Finger lassen sollte. Ich bin selbst Allergiker und empfinde diese Deklarationspflicht für Allergene als unnötigen Mehraufwand für Gastronome. Und was convenience food angeht: Solange ein Produkt den geltenden Qualitätsstandards entspricht, ist dessen Zubereitungsart unerheblich.

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