Região: Alemanha

Deklarierung der Mengenangaben bei Imbisswaren

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
7 Apoiador 7 em Alemanha

A petição foi terminada.

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  1. Iniciado 2019
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
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  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

Deklarierung der Mengenangaben bei ImbißwarenEs geht um die einheitliche Angabe der Anteile von Fleisch und Gemüsen in Gramm für Drehspieß-Imbisse und China/ Asia- Imbisse (Wok-Küchen) in Deutschland. Da diese ja je Anbieter sehr unterschiedliche Quantitäten und Qualitäten aufweisen soll der Kunde besser informiert werden.

Razões

Die Zeiten als in Deutschland nur Bockwurst, Frikadellen, Pommes Frites und Brathähnchen die typischen Imbisswaren waren, sind längst vorbei. Dabei waren wenigstens die Bockwurst und Frikadellen mit 100g pro Stück normiert. Es dominieren aber schon lange Döner Kebab- und China-Imbisse. Da aber die Mengen an Fleisch und anderen Zutaten (hauptsächlich Gemüsen) von Imbiss zu Imbiss variieren, bedarf es dringend einer Auszeichnung der angebotenen Speisen, damit der Konsument das Preis-Leistungs-Verhältnis prüfen kann. Dabei sollten alle Gaststätten auf deren Aushang / Speisekarte genaue Angaben führen überMengen in Gramm der Speisen. Dieses gilt für alle Restaurants und Imbisse der Waren.Im Einzelnen sind dann folgende Angaben über Menge an Fleisch, Gemüse oder Käse vorgeschrieben:** Döner Kebab / Hähnchen-Spieß / Gyros-Spieß: Angabe des gegrillten Fleischanteils in Gramm (Minimum)** China/Asia-Imbisse (Wok-Garküchen):Angabe des Fleisch-, Fisch- oder Meerestier-Anteils oder Tofu-Anteils sowie wie viel Gemüse / Salat in Gramm enthalten ist.** alle Imbisse / Restaurants, die Pommes Frites anbieten:Angabe, wie viel Gramm eine frittierte Portion enthält (Minimum).Es wird empfohlen, dass alle Gaststätten zur Kontrolle eine Speisewaage besitzen.** Für alle Toppings, wie Ketchup, Mayonnaise, Senf oder Soßen entfällt die Angabe.Welcher Rechtsgrundlage eine einheitliche Ausschilderung der Mengenangaben von Imbisswaren zuzuordnen ist, konnte ich hier nicht eindeutig klären. Einmal gibt es das Lebensmittelgesetz, zum Anderen die Gaststättenverordung je Bundesland.

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