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Petition is addressed to: Bayerischer Landtag
Kommunalwahl in Bayern für Alle!
Im bayerischen Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLkrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2006 (GVNI S. 834) BayRS 2021-1/2-I sind in den Artikeln
27 „Unterstützung von Wahlvorschlägen“ und
28 „Eintragung in Unterstützungslisten, Eintragungsscheine“
die Regularien für neue Wahlvorschlagsträger beschrieben. Dabei muss sich eine im Gesetz definierte Anzahl von Wahlberechtigten persönlich in den Gemeinden als Unterstützer der Wahlvorschlagsträger eintragen.
Dies stellt eine zusätzliche Hürde von neuen Wahlvorschlagsträgern gegenüber anderen Wahlvorschlagsträgern dar, da Unterstützungsunterschriften für Landtags- und Bundestagswahlen nicht persönlich in den Gemeinden geleistet werden müssen. Mit diesem Vorgehen können politisch aktive Bürger*innen in Bayern entgegen der bayerischen Verfassung
Artikel 14 Abs. 2
„Wählbar ist jeder wahlfähige Staatsbürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.“
in von der Wahlleitung für die Kommunalwahl rechtlich, zugelassene Parteien trotzdem nicht gewählt werden. Dieses Vorgehen widerspricht somit der bayerischen Verfassung und schränkt die demokratische Mitarbeit in Parteien unterhalb der 5 %-Hürde ungerechtfertigt ein.
Darum sollen die Artikel 27 und 28 im bayerischen Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLkrWG) ersatzlos gestrichen werden und alle Wahlvorschlagsträger zur Kommunalwahl ohne Unterstützungsunterschriften zugelassen werden.
Reason
Neue Wahlvorschlagsträger werden mit dieser gesetzlichen Regelung gegenüber den anderen Wahlvorschlagsträgern unangemessen benachteiligt.
Zusätzlich wird durch dieses Vorgehen die Entscheidungsfindung durch die Wählerinnen und Wähler eingeschränkt wenn diese Parteien nicht wählbar sind.
Die Befreiung von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften für die Kommunalwahlen in Bayern für Wahlvorschlagsträger welche im Landtag, im Bundestag, oder bei der Europawahl mind. 5 v.H. der Stimmen erreicht haben (siehe Artikel 27 GLkrWG) ist nicht anzuwenden denn die Kommunen in Bayern sind selbständig und eigenständig in ihrem politischen handeln. Parteien, welche im Landtag, im Bundestag oder im Europaparlament vertreten sind müssen kein kommunalpolitisches Engagement betreiben und müssen auch keine Listen für die Kommunalwahlen aufstellen. Somit ist diese Befreiung für die Kommunalwahlen nicht relevant.
Da die Kommunalwahlen in Bayern Personenwahlen sind, bei denen einzelne oder mehrere Stimmen für einzelne Bewerber abgegeben werden (Kumulieren und Panaschieren), sollten für die Wählerinnen und Wähler auch alle Personen die sich zur Wahl stellen auf dem jeweiligen Wahlschein stehen und eine freie und nicht eingeschränkte Entscheidung ermöglichen.
Die Demokratie in den kommunalen Parlamenten und in den Städten und Gemeinden in Bayern lebt von Vielfalt. Die Mitarbeit in Vereinen und Bürgerinitiativen sowie am kulturellen und politischen Leben soll ohne Einschränkung ermöglicht werden. Für die sog. neuen Wahlvorschlagsträger wird in Bayern jedoch eine ungerechtfertigte Hürde aufgelastet die eine erfolgreiche, politische Arbeit in den Kommunen verhindert. Dadurch wird die Wählbarkeit von Personen eingeschränkt und die Entscheidungsfindung der Wählerinnen und Wähler ohne erkennbaren Grund eingeschränkt.
Durch die Streichung dieser Artikel entfallen Kosten in den Kommunen durch die Bearbeitung und Nachhaltung der erforderlichen Unterstützungsunterschriften und es erfolgt eine Reduzierung von Vorschriften und Terminen im Prozess der Kommunalwahlen bei der Wahlleitung.
Kostenreduzierung, Abschaffung von Bürokratie und mehr Demokratie für Bayern. So geht Demokratie.
Petition details
Petition started:
06/03/2025
Collection ends:
12/02/2025
Region:
Bavaria
Topic:
Civil rights
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new language versionDebate
Why people sign
Weil die Tierschutzpartei in Bayern noch nie zu einer Kommunalwahl antreten konnte, obwohl sie im Bezirkstag von Oberbayern und im EU-Parlament vertreten ist.
Sie ist ungerecht, wenn bestimmte Parteien Unterschriften beibringen müssen und manche nicht. Widerspricht der Gleichbehandlung der Parteien.
Weil es für kleine Parteien nahezu unmöglich gemacht wird bei Kommunalwahl anzutreten. Weil die Hürden für kleine Parteien unnötig hoch gelegt werden und die großen Parteien alles weiterhin dominieren können
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Es fehlt erfahrungsgemäß die Stimme für die Umwelt und für die Tiere, wenn nur die großen Parteien vertreten sind.