Terület: Bundesrepublik Deutschland
Külpolitika

Die überführte Plagiatorin Annette Schavan darf nicht Botschafterin Deutschlands im Vatikan werden

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Den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland Joachim Gauck
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Sehr geehrter Herr Bundespräsident Gauck,

heute hat das Bundeskabinett dem Vorschlag des auswärtigen Amtes zur Besetzung des Botschafterpostens im Vatikan zugestimmt. Botschafterin soll Frau Annette Schavan werden, die der deutschen Bevölkerung über Jahre in verschiedenen politischen Funktionen, zuletzt als Bundesministerin für Bildung und Forschung gedient hat.

Von diesem Amt musste sie vorzeitig zurücktreten, nachdem ihr von der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ihr Akademischer Grad Dr. phil. entzogen worden war. Der Entzug war das Ergebnis eines Prüfungsverfahrens um den Vorwurf, dass Frau Schavan bei Ihrer Promotion das geistige Eigentum anderer übernommen hat, ohne es entsprechend zu kennzeichnen.

Dieser als "Plagiieren" bezeichnete Tatbestand stellt eine Form des geistigen Diebstahls dar, um Leistungen anderer als selbständig erbrachte Leistungen auszugeben.

Nach ihrem Rücktritt als Ministerin hat Frau Annette Schavan mit Hilfe eines Gerichtsverfahrens versucht gegen den Titelentzug vorzugehen. Das Gericht hat jedoch entschieden, dass das Verfahren der Universität korrekt abgelaufen und der Entzug damit rechtmäßig sei.

Da Frau Schavan seinerzeit ihr Studium mit einer Direktpromotion, also ohne den vorherigen Erwerb eines Diploms abgeschlossen hatte, verfügt sie de facto seit ihrem Titelentzug über keinen Hochschulabschluss.

Ich bitte Sie im Namen aller Unterzeichner den Vorschlag des Auswärtigen Amtes zur Ernennung von Frau Schavan zur Botschafterin der Bundesrepublik Deutschland im Vatikan abzulehnen.

Bitte bedenken Sie, dass ein Botschafter oder eine Botschafterin der Bundesrepublik Deutschland immer auch Ihr persönlicher Stellvertreter oder Ihre Stellvertreterin im Ausland ist.

Indoklás:

  1. Frau Annette Schavan verfügt, im Gegensatz zu vielen anderen geeigneten Kandidaten, nicht über die vom Auswärtigen Amt festgelegte Mindestanforderung für die Besetzung des Botschafterpostens, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium fordert. Ehrendoktorwürden stellen keinen Hochschulabschluss dar.

  2. Frau Annette Schavan verfügt bewiesenermaßen nicht über die moralische Integrität für die Bekleidung des Botschafterpostens am Heiligen Stuhl. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass Frau Schavan nachweislich bei Ihrer Promotion getäuscht hat, aber diesen Fehler immer noch leugnet, obwohl dies von einem Gericht bestätigt wurde.

  3. Die Plagiatsaffäre ist, speziell durch die Äußerungen von Frau Annette Schavan zu anderen Plagiatsaffären, auch über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus bekannt geworden. Die Berufung von Frau Schavan schadet Ihrem, unserem und dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland. Man vergleiche die Situation mit dem ungarischen Präsidenten Pál Schmitt oder die Farce um den rumänischen Ministerpräsidenten Victor Ponta.

  4. Botschafterposten sind keine Versorgungsstellen für gescheiterte Politiker, auch wenn sie eng mit Mitgliedern der Bundesregierung befreundet sein mögen. Stattdessen sollte allein die Qualifikation über die Besetzung von Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland entscheiden.

  5. Mit der Berufung von Frau Annette Schavan wird unserer Gesellschaft und insbesondere unserer Jugend ein schlechtes Beispiel gegeben. So wirkt es, als ob sich ein Betrug doch lohne, wenn man nur dafür sorge, dass der Betrug erst spät genug auffalle.

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