Piirkond : Saksamaa

Dublin-Verfahren - Keine Zustimmung zu der geplanten Reform der Dublin-Verordnung

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
375 Toetav 375 sees Saksamaa

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  1. Algatatud 2018
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der geplanten Reform der Dublin-Regeln nicht zugestimmt wird. Wenn die Dublin-Regeln in der geplanten Form umgesetzt werden, bedeutet das, dass Deutschland keinerlei Recht mehr besitzt, Anzahl und Herkunft von Migranten in irgendeiner Weise zu kontrollieren, zu limitieren oder zu stoppen.

Selgitus

Die EU-Kommission hatte einen Entwurf zur Reform der Dublin-Verordnung vorgelegt, den das Parlament aber komplett umgeschrieben und in namentlicher Abstimmung mit 390 Ja-Stimmen angenommen hat, bei 175 Nein-Stimmen und 44 Enthaltungen. Die Änderungen haben es in sich. Nur drei Punkte dazu:Behauptet ein Flüchtling, Verwandte in einem Mitgliedsstaat zu haben, die anerkannten Schutz oder einen legitimen Aufenthaltsstatus haben, wird dieser betreffende Mitgliedsstaat automatisch zuständig für den neuen Asylantrag. Auf Deutsch gesagt: Das wird in der weit überwiegenden Zahl aller Fälle Deutschland sein.Beweise braucht es dafür nicht: Geben die Angaben des Antragstellers keinen offensichtlichen Grund für Zweifel, reicht das.Damit nicht genug: „Antragstellern wird auch gestattet, sich als Gruppen von höchstens 30 Personen erfassen zu lassen“, wie es in der Begründung heißt, und sie können sich auch zusammen in einen Mitgliedsstaat überstellen lassen. Dafür reicht es, sich während der Reise nähergekommen zu sein.Jetzt muss nur noch der Rat zustimmen, also die Minister, als Vertreter der Regierungen der Staaten. Wie schreibt doch das Parlament so frech: „Der Rat ist eindeutig berechtigt, über diese Verordnung mit einer Mehrheit zu entscheiden, und sie müssen sich jetzt darauf konzentrieren, ein System zu finden, das vor Ort funktioniert, und nicht nur eines, bei dem Einstimmigkeit im Rat erreicht werden kann.“

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