Regione: Germania

Eheliche Abstammung - Reformierung des Familien- und Abstammungsrechts/Angleichung an die Rechte von heterosexuellen Ehepaaren

La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
61 Supporto 61 in Germania

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  1. Iniziato 2018
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  3. Presentata
  4. Dialogo con il destinatario
  5. Decisione

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Inoltro

Mit der Petition wird gefordert, das deutsche Familien- und Abstammungsrecht zu reformieren und damit meine "ich", es an die Rechte von heterosexuellen Ehepaaren anzugleichen, um endlich der Diskriminierung von LSBTTI*-Paaren, zumindest innerhalb der "Ehe für alle" ein Ende zu bereiten, denn dies war nun eigentlich der Grund, warum die "Ehe für alle" beschlossen wurde.

Motivazioni:

Eine moderne Familienpolitik muss alle Familien gleichermaßen fördern, unabhängig vom Familienstand oder der sexuellen Identitäten ihrer Mitglieder. Grundgesetz, Artikel 3: (1) ALLE Menschen sind vor dem Gesetz gleich.Und somit dürfen gesetzlich keinerlei Unterschiede gemacht werden. Leider werden trotzdem Unterschiede gemacht, z.B., ob nun Mann und Frau in einer Ehe leben oder beispielsweise Frau und Frau:Innerhalb einer heterosexuellen Ehe ist der Ehemann automatisch der rechtliche Vater eines Kindes, auch, wenn er nicht der biologische Vater ist.Bei beispielsweise einer homosexuellen Ehe zweier Frauen, muss die soziale Mutter ein in die Ehe geborenes Kind (sukzessiv) adoptieren, wobei der Prozess an sich stressbehaftet, langwierig und diskriminierend ist. Stirbt die biologische Mutter vor Abschluss des Prozesses, beispielsweise bei der Geburt, hat die soziale Mutter keinerlei Rechte in Bezug auf ihr eigenes Kind. Meiner Ansicht nach ist das eine Art von Kindeswohlgefährdung, denn bei der Definition der Kindeswohlgefährdung heißt es: "Kindeswohlgefährdung liegt nach deutschem Recht vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder DRITTER gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können. Bei einer Gefährdung muss die Beeinträchtigung, die das Kind erleidet, gravierend sein und es muss die biographisch zeitliche Dimension beachtet werden. Kindeswohl bezieht sich auf gegenwärtige, vergangene und auf zukünftige Lebenserfahrung und Lebensgestaltung eines Kindes", denn wird es der sozialen Mutter entzogen, was passiert dann mit dem Kind? Seine Gegenwart und Zukunft ist ungewiss und unsicher.Beide Argumente zeigen, dass eine Angleichung des Familien- und Abstammungsrechtes längst überfällig ist, zum Schutz der Familien und zum Schutz der Kinder, denn alle Menschen und Familien sollten vor dem Gesetz gleich behandelt und gleich geschützt werden.

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Ich verstehe ehrlich nicht, was das Problem ist. Ein Kind kann gar nicht von 2 Männern oder 2 Frauen abstammen. Kinder haben das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Bekommt eine Frau , die in einer lesbischen Beziehung lebt ein Kind, stammt dieses Kind niemals von der Partnerin ab. Das ist die Natur und die kann mann nicht per Gesetz ändern. In der Geburtsurkunde muss wenigstens stehen, Vater unbekannt. Sie wollen doch nicht allen Ernstes eine Geburtsurkunde in der 2 Frauen als Vater und Mutter stehen ? Es gibt doch die Adoptionsmöglichkeit. Die Biologie diskriminiert niemanden.

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