Einführung einer Kennzeichnungsverpflichtung für geänderte Rezepturen bei Lebensmitteln

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
17 Unterstützende 17 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

17 Unterstützende 17 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird die Einführung einer Kennzeichnungsverpflichtung für geänderte Rezepturen bei Lebensmitteln gefordert. Diese könnte in dem Umfang erfolgen, dass zum Beispiel für einen gewissen Zeitraum nach der Markteinführung des Produktes, angenommen 3 Monate ab der Markteinführung, auf dem Produkt der Hinweis „neues Rezept“, „neue Rezeptur“, „neue Zusammensetzung“ oder Ähnliches stehen muss.

Begründung

Es gibt viele Menschen in Deutschland, die an einer Lebensmittelunverträglichkeit leiden, aus freiwilligen Gründen einer bestimmten Ernährung nachgehen, zum Beispiel einer vegetarischen, oder veganen Ernährung oder aus religiösen Gründen einer bestimmten Ernährung nachgehen. Im Alltag scheint es unbewusst für viele schwer zu sein, sich an die jeweilige Ernährung zu halten, wenn in regelmäßigen, oder unregelmäßigen Abständen, die Zutaten der Lebensmittel verändert werden, die routinemäßig eingekauft werden.Hier ein Beispiel:Stellen Sie sich vor, Sie leiden unter einer Zöliakie (Glutenunverträglichkeit), müssen sich also um symptomfrei zu bleiben, glutenfrei ernähren. Jeder hat beim Einkaufen seine Lieblingsprodukte, so greift man ins Regal und kauft die Sachen ein, die man kennt. Bei neuen Produkten, also solche, die Sie zum ersten Mal kaufen, gehen Sie so vor, dass Sie sich die Zutatenliste einmal vollständig durchlesen, um sicherzugehen, dass das Produkt für Sie geeignet ist. Beim zweiten Kauf desselben Produkts möchten Sie nicht unnötig Zeit verbringen, die Zutatenliste nach Gluten abzusuchen. So überfliegen Sie, wenn überhaupt nur die Zutatenliste, oder sehen gar nicht nach und verlassen sich auf Ihr Nachschauen beim Erstkauf. Nun passiert es aber oft, dass Lebensmittelhersteller ihre Zutaten verändern und dann doch ein Produkt, was Sie sonst bedenkenlos gekauft haben, Gluten enthält. Wenn Sie aufmerksam sind, bemerken Sie es und kaufen es nicht, oder essen es, wenn Sie es erst nach dem Kauf bemerkt haben, nicht. Im ungünstigsten Fall essen Sie das Produkt ein paar Mal und bemerken es erst dann.Kurz gesagt, ist das eine unnötige Last im Alltag, sich mit der Ernährung in einem solchen Umfang und dazu noch in einem relativ negativ behafteten Kontext, beschäftigen zu müssen. Hierbei würde die verpflichtende Kennzeichnung einer veränderten Zusammensetzung eines Produkts durchaus und für alle Seiten, sinnvoll sein.

Link zur Petition

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