Région: Allemagne
 

Einkommensteuer - Geringes Weihnachtsgeld nach Versteuerung

Pétitionnaire non public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

45 signatures

La pétition n'est pas acceptée.

45 signatures

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2017
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass man bei einem Einkommen unter 1300€ ( netto ) wenigstens sein Weihnachtsgeld komplett behalten darf, um auch mal Geschenke machen oder verreisen zu können.

Raison

Ich arbeite in der stationären Alten-und Krankenpflege. Mit 30 Stunden in der Woche, meißtens drei Wochenenden im Monat und mind. zwei bis vier Nachtdiensten. Gehe am Ende mit normalerweise 1150€ nachhause. Das kann doch nicht sein oder?? Diesen Monat bekam ich 200€ Weihnachtsgeld und hatte dadurch 70€ mehr auf dem Konto. Um zur Arbeit zu kommen tanke ich im Monat für mindestens 200€. Jetzt kann ich nicht mal meinen Kindern etwas zu Weihnachten schenken. Da hört es für mich auf. Haben Sie Kinder?

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détails de la pétition

Pétition lancée: 16/12/2017
Fin de la collecte: 22/02/2018
Région: Allemagne
Catégorie:  

Actualités

  • Pet 2-19-08-6110-001974 Einkommensteuer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Die Petentin möchte erreichen, dass bis zu einem Nettoeinkommen von 1.300 Euro
    das Weihnachtsgeld unversteuert und von sonstigen Beiträgen unbelastet zur
    Auszahlung kommt.

    Zur Begründung wird ausgeführt, eine solche Regelung würde es auch
    einkommensschwachen Personen ermöglichen, Geschenke zu machen oder auch
    mal verreisen zu können.

    Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht,
    es gab 15 Diskussionsbeiträge und 45 Unterstützungen/Mitzeichnungen.

    Der Bundesregierung wurde Gelegenheit gegeben, zu der Eingabe Stellung zu
    nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung
    der Argumente der Petentin und der der Bundesregierung wie folgt
    zusammenfassen:

    Deutschland verfügt über ein wettbewerbsfähiges, leistungsgerechtes und faires
    Steuersystem. Die Steuerpolitik der Bundesregierung hat dabei zum Ziel,
    verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen zu sichern, die dazu beitragen, die
    Finanzierung der Ausgaben des Gemeinwesens zu gewährleisten, die
    Leistungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und die Wirtschaft bei
    der Bewältigung der aktuellen und kommenden Herausforderungen zu unterstützen.
    Das Einkommensteuerrecht in Deutschland basiert auf dem Grundsatz der
    Besteuerung nach der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. Dieser
    besagt, dass eine Besteuerung entsprechend der individuellen wirtschaftlichen
    Leistungsfähigkeit zu erfolgen hat (Leistungsfähigkeitsprinzip). Das
    Einkommensteuerrecht trägt dem durch die Freistellung des Existenzminimums und
    durch die sonstige Tarifgestaltung Rechnung. Nach der Rechtsprechung des
    Bundesverfassungsgerichts muss jedem Bürger zumindest so viel von seinem
    Einkommen verbleiben, wie er zu Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts
    und desjenigen seiner Familie bedarf. Der im Sozialhilferecht anerkannte
    Mindestbedarf ist die Maßgröße für das einkommensteuerliche Existenzminimum.
    Entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfolgt eine steuerliche
    Freistellung des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern durch die
    Gewährung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag sowie über den
    Sonderausgabenabzug für eine Basiskranken- und -pflegeversorgung. Diese
    steuerlichen Freibeträge bzw. der Sonderausgabenabzug stehen allen
    Steuerpflichtigen in gleicher Höhe und unabhängig von der Art des erzielten
    Einkommens zu. Die Bundesregierung berichtet regelmäßig alle zwei Jahre über die
    Entwicklung des steuerlichen Existenzminimums. Auf der Grundlage des
    11. Existenzminimumberichts der Bundesregierung wurde der steuerliche
    Grundfreibetrag im Jahr 2017 um 168 Euro auf 8.820 Euro für Alleinstehende erhöht.
    Im Jahr 2018 folgt eine weitere Erhöhung um 180 Euro auf 9.000 Euro. Im Ergebnis
    bleibt ein zu versteuerndes Einkommen eines Erwachsenen bis zur Höhe dieses
    Grundfreibetrages steuerlich verschont.

    Eine Sonderregelung in Bezug auf bestimmte Einzelleistungen wie z.B. das
    Weihnachtsgeld wäre mit der Steuersystematik nicht vereinbar, könnte zu
    Ungerechtigkeiten führen, wo Personen eine solche Leistung nicht bekommen bzw.
    andere Leistungen in gleicher Höhe erhalten, die aber einem anderen Zweck dienen
    und daher zu versteuern wären.

    Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weiteres Tätigwerden
    nicht in Aussicht stellen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss,
    das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung (PDF)

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