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Destekleyici
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İçinde Almanya
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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den § 43a Abs. 2 Satz 3 und 8 ff. EStG dahingehend zu ändern, dass fiktive Gewinne nicht besteuert werden.
Gerekçe
Der von der Steuerbehörde selbst in Anführungszeichen gesetzte "Gewinn" aus Anlass einer Neubewertung einer Aktie infolge des Wechsels der Depotführerschaft zwischen zwei Banken führte zu einer Besteuerung, obwohl aus dem letztendllichen Verkauf der Aktie ein Verlust resultierte.
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