39 allekirjoitukset
Vetoomus on hylätty.
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass nach einem Sterbefall der hinterbliebene Ehepartner nicht mehr nach der Frist von zwei Jahren in die Steuerklasse 1 zurückversetzt wird, sondern in Steuerklasse 3 verbleiben kann.
Perustelut
Im Zuge der Rentenpolitik der letzten Jahre ist es zu immer stärkeren Rentenkürzungen gekommen, sodass es vielen Rentnerehepaaren knapp gelingt mit kleinen Renten ihren Lebensabend zu finanzieren. Verstirbt nun einer der Ehepartner, so erhält der Hinterbliebene knapp 60 % dessen Rente. Dies führt dazu, dass viele Hinterbliebene knapp am Existenzminimum leben müssen.Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden die hinterbliebenen Ehepartner nach zwei Jahren wieder der Steuerklasse 1 zugeführt und müssen somit den höchsten Steuersatz bezahlen. In Anbetracht der geringen Rentenzahlungen ist dies eine zusätzliche Rentenminderung, die nach jahrzehntelanger Arbeit und dem damit verbundenen Recht auf eine angemessene Altersversorgung, eine soziale Ungerechtigkeit darstellt.Somit bitte ich den Deutschen Bundestag sich mit dieser steuerlichen Ungerechtigkeit zu befassen und gegebenfalls eine Änderung im Steuergesetz zu verabschieden.
Linkki vetoomukseen
Irrotettava lippis QR-koodilla
lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
12.03.2017
Vetoomus päättyy:
29.06.2017
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 16.10.2018
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan