Region: Tyskland

Einsatz aller verfügbaren Personenzüge zur Verhinderung von Corona-Hotspots

Petitionen behandles
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
11 Støttende 11 i Tyskland

Samlingen er afsluttet

11 Støttende 11 i Tyskland

Samlingen er afsluttet

  1. Startede juni 2022
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog med modtageren
  5. Beslutning

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

videresendelse

Mit der Petition wird gefordert, dass der Bund durch geeignete Maßnahmen sicherstellt, dass alle Personenzüge eingesetzt werden, um zu verhindern, dass Züge zu Corona - Hotspots werden. Hierzu werden die Eisenbahnunternehmen verpflichtet, den Bestand an vorhandenen, nutzbaren und genutzten Fahrzeugen mit dem gesamten Umlauf an das Eisenbahn-Bundesamt elektronisch zu melden.

Begrundelse

I.In Zeiten des 9 € Tickets sind die Züge voll. Volle Züge sind ein Corona - Hotspot.Die Bahngesellschaften arbeiten betriebswirtschaftlich: Wenn es sich rechnet, bleiben Wagen stehen. Werden nicht alle Züge eingesetzt, steigt zwar das Corona - Risiko, aber das Corona - Risiko der Fahrgäste interessiert keinen Betriebswirt.Es ist beispielsweise zu beobachten, daß auf der Bahnstrecke Nürnberg - Schwandorf im Mai / Juni 2022 so wenig Fahrzeuge wie irgend möglich fahren mit der Folge, daß die Fahrgäste sich in die Züge bei geringstem Abstand hinein pferchen müssen. Im März / April fuhren deutlich mehr Züge.II,Wer ist denn nun für die Abwehr der Corona - Gefahr aus überfüllten Zügen zuatändig ? Der Bund ? Das Land ? Wo ist die Rechtsgrundlage ?Wer prüft, welche Züge vorhanden sind, welche Züge genutzt werden können und ob auch alle Züge genutzt werden ?III.Die Petition zielt auf eine Klärung der Lage in Punkt II.Aus Sicht des Petenten sollten alle Eisenbahnunternehmen verpflichtet werden, den Bestand aller Fahrzeuge, den Bestand der nutzbaren Fahrzeuge und Umlauf bzw. die tatsächliche Nutzung der Fahrzeuge für jeden Tag dem Eisenbahnbundesamt elektronisch zu melden.Ebenfalls zu übermitteln sind die Planungen für die künftige Nutzung elektronisch 7 Tage im Voraus.Das Eisenbahnbundesamt kann ggf. Anordnungen treffen, nutzbare Fahrzeuge auch konkret zu nutzen.IV.Man denke auch an geeignete Sanktionen für die Eisenbahnunternehmen auch strafrechtlicher Art und daran, eventuell in die Personenabteile Sensoren einzubauen, die die tatsächliche Nutzung an Personen messen und an die Zentralatelle bzw. das Eisenbahnbundesamt melden.

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