Bölge : Almanya

Einschränkung von Grundrechten nur zeitlich befristet und mit gerichtlicher Überprüfung der Verhältnismäßigkeit

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
23 Destekleyici 23 İçinde Almanya

Dilekçe süreci tamamlandı

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  1. Başladı 2020
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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass die im Grundgesetz garantierten Grundrechte auch in Ausnahmefällen nur zeitlich befristet und nur mit regelmäßiger gerichtlicher Überprüfung der Verhältnismäßigkeit durch ein Bundesgericht eingeschränkt werden können. Sofern die vorherige Überprüfung zeitlich nicht geleistet werden kann, wird die Überprüfung unmittelbar mit dem Beschluss der Einschränkung eingeleitet.

Gerekçe

Die derzeitige Pandemie Situation zeigt, dass die Grundrechte sehr leicht und willkürlich durch die verschiedenen Gemeinden, Städte, Länder und den Bund eingeschränkt werden können und damit die Gefahr besteht, dass die freiheitliche Grundordnung dauerhaft beeinträchtigt wird. Einzelnen Bürgern steht zwar theoretisch ein Rechtsweg offen, in der Praxis ist das allerdings schwierig und kann durch Kontaktverbot und gleichzeitiger Einschränkung der Kommunikationsdienste verhindert werden. Auch sonst bedarf es bei Einschränkungen der Grundrechte in der Regel eines Gerichtsbeschlusses. Gerade die derzeitigen Einschränkungen sind örtlich sehr verschieden und teilweise unangemessen, so ist zum Beispiel den Bürgern eines Bundeslandes das Betreten eines anderen Bundeslandes untersagt worden, weiterhin wird es Bundesbürgern verweigert das eigene Wohneigentum zu betreten. Weiterhin werden Plätze großräumig abgesperrt. Die Begründung erscheint in vielen Fällen nicht angemessen und dient örtlich der Arbeitserleichterung von Kontrollbehörden. Eine zentrale Überprüfung durch ein Bundesgericht würde für mehr Homogenität der Anordnungen sorgen. Letztlich sind die erreichten Grundrechte durch das Grundgesetz geschützt, also sollte eine Anordnung der Exekutive, für zahlreiche Betroffene, die diese Rechte einschränkt, auch durch die Legislative der Bundesgerichte auf Angemessenheit überprüft werden. Spätestens alle 30 Tage sollte die Überprüfung erneut durchgeführt werden.

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