Einsetzung einer Kommission zur Überprüfung der Verfassung auf Sicherheitsmechanismen/Problempunkte

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
12 Unterstützende 12 in Deutschland

Sammlung beendet

12 Unterstützende 12 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird die Einsetzung einer Kommission zur Überprüfung der Verfassung (Grundgesetz) auf Sicherheitsmechanismen bzw. Problempunkte, die allgemein- und direktdemokratische Prozesse und Prinzipien unterbinden, gefordert. Weiterhin soll die Kommission Vorschläge erarbeiten, über deren Ratifizierung dann eine verfassungsgebende Versammlung und das Volk zu entscheiden haben.

Begründung

Die Arbeit der Kommission gliedert sich in zwei Aufgabenbereiche.Der eine Aufgabebereich der Kommission besteht darin, die Verfassung (das Grundgesetz, GG) auf Sicherungsmechanismen bzw. Problempunkte zu überprüfen, die einzig und allein dafür sorgen, dass allgemein- und direktdemokratische Prozesse und Prinzipien unterbunden werden, die zu Ergebnissen führen könnten, wie sie zum Ende der Weimarer Republik eingetreten sind. Der andere Aufgabebereich der Kommission besteht darin, Vorschläge zur Abstellung dieser Feststellungen auf Basis von allgemein- und direktdemokratischen Prozessen und Prinzipien zu erarbeiten, über die dann ein verfassungsändernder Prozess in Gang gesetzt wird, in dem eine Verfassungsgebende Versammlung und das Volk gemeinsam über deren Ratifizierung zu entscheiden haben, so dass als Resultat das Volk direkter in die demokratischen Prozesse eingebunden ist, als es heutzutage der Fall ist.Beispiele für offensichtliche Sicherungsmechanismen bzw. Problempunkten sind:* Es gibt keine direkte Wahl des Bundespräsidenten durch das Volk.* Es gibt einen „Zwang zum Föderalismus“ auf verschiedenen Gebieten wie bspw. Bildung, Nachrichtendienste, Bau-Recht und mehr, wo dies überhaupt nicht notwendig erscheint, da der Föderalismus primär als „Schutzmechanismus“ gegen anti-demokratische Tendenzen in die Verfassung eingebracht wurde.* Es gibt auf Bundesebene keine direktdemokratische Prozesse, wie bspw. Volksbegehren, Volksbefragung, etc., welche die repräsentative Demokratie (in unserer Ausprägung als parlamentarische Demokratie) in ihrer Arbeit zwingend berücksichtigen muss.Die Kommission sollte in der Mehrheit von ¾ aus Wissenschaftlern (mindestens der Gebiete Geschichte, Philosophie und Recht) und der Minderheit von ¼ aus Politikern bestehen, Problempunkte identifizieren und Vorschläge zu deren Abstellung erarbeiten, die allgemein- und direktdemokratischen Prinzipien entsprechen, so dass das Volk endlich direkt in demokratische Prozesse eingebunden ist und ggf. der repräsentative Demokratie unterstützend beiseite stehen kann.

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