Bürgerrechte

Einspruch nach § 1 Abs. 1 WahlPrG NW gegen die Gültigkeit der Landtagswahl vom 14.05.2017 in NRW

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
André Kuper (Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen)
3 Unterstützende 1 in Nordrhein-Westfalen

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

3 Unterstützende 1 in Nordrhein-Westfalen

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

"Wie die Friedrich-Naumann-Stiftung der FDP unter die Arme greift

Schon 1986 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass parteinahe Stiftungen Distanz zu den jeweiligen Parteien wahren müssen und keine "Wahlkampfhilfe erbringen" dürfen. Doch nach Einschätzung des Parteienrechtlers Prof. Martin Morlok, des Verfassungsrechtlers Prof. Hans Herbert von Arnim und des Politikwissenschaftlers Prof. Ulrich von Alemann hat die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung aktuell genau das getan.

http://www.swr.de/report/die-dubiosen-tricks-im-nrw-wahlkampf-wie-die-friedrich-naumann-stiftung-der-fdp-unter-die-arme-greift/-/id=233454/did=19505884/nid=233454/1can8z5/index.html

Wenige Tage vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen hatte die Naumann-Stiftung der FAZ u.a. in NRW die aktuelle Ausgabe ihrer Zeitschrift "liberal" beigelegt, die in den FDP-Farben gehalten ist und als "Schwerpunkt" ein Interview mit dem FDP-Spitzenkandidaten in NRW, Christian Lindner und ein weiteres Interview mit dem FDP-Generalsekretär in NRW, Johannes Vogel bringt. Außerdem hatte die Friedrich-Naumann-Stiftung rund eineinhalb Wochen vor der Wahl öffentliche Veranstaltungen zu Wahlkampf-Themen wie Innere Sicherheit oder Wirtschaft organisiert, bei denen FDP-Landtagskandidaten die einzigen Parteivertreter auf dem Podium waren.

Experten sehen das Distanzgebot und die Chancengleichheit gegenüber kleineren Parteien ohne politische Stiftung verletzt. Im Interview mit REPORT MAINZ fordert etwa Verfassungsrechtler Prof. Hans Herbert von Arnim: "Der Bundestagspräsident muss aktiv werden und ein Bußgeld verhängen. Der Rechnungshof muss einschreiten gegen diese zweckwidrige Verwendung der Mittel.""

Begründung

BVerfGE 73, 1 – Politische Stiftungen (Bundesverfassungsgericht - Urteil (14. Juli 1986))

http://www.swr.de/-/id=19517488/property=download/nid=233454/dilceb/urteil.pdf

"Es ist den Stiftungen verwehrt, in den Wettbewerb der politischen Parteien einzugreifen, indem Sie etwa (...) Wahlkampfhilfe erbringen."

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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