La petición está dirigida a:
André Kuper (Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen)
"Wie die Friedrich-Naumann-Stiftung der FDP unter die Arme greift
Schon 1986 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass parteinahe Stiftungen Distanz zu den jeweiligen Parteien wahren müssen und keine "Wahlkampfhilfe erbringen" dürfen. Doch nach Einschätzung des Parteienrechtlers Prof. Martin Morlok, des Verfassungsrechtlers Prof. Hans Herbert von Arnim und des Politikwissenschaftlers Prof. Ulrich von Alemann hat die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung aktuell genau das getan.
http://www.swr.de/report/die-dubiosen-tricks-im-nrw-wahlkampf-wie-die-friedrich-naumann-stiftung-der-fdp-unter-die-arme-greift/-/id=233454/did=19505884/nid=233454/1can8z5/index.html
Wenige Tage vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen hatte die Naumann-Stiftung der FAZ u.a. in NRW die aktuelle Ausgabe ihrer Zeitschrift "liberal" beigelegt, die in den FDP-Farben gehalten ist und als "Schwerpunkt" ein Interview mit dem FDP-Spitzenkandidaten in NRW, Christian Lindner und ein weiteres Interview mit dem FDP-Generalsekretär in NRW, Johannes Vogel bringt. Außerdem hatte die Friedrich-Naumann-Stiftung rund eineinhalb Wochen vor der Wahl öffentliche Veranstaltungen zu Wahlkampf-Themen wie Innere Sicherheit oder Wirtschaft organisiert, bei denen FDP-Landtagskandidaten die einzigen Parteivertreter auf dem Podium waren.
Experten sehen das Distanzgebot und die Chancengleichheit gegenüber kleineren Parteien ohne politische Stiftung verletzt. Im Interview mit REPORT MAINZ fordert etwa Verfassungsrechtler Prof. Hans Herbert von Arnim: "Der Bundestagspräsident muss aktiv werden und ein Bußgeld verhängen. Der Rechnungshof muss einschreiten gegen diese zweckwidrige Verwendung der Mittel.""
Razones.