Keräys valmis
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Mit der Petition wird ein Ende der Anbindehaltung von Kühen noch vor dem Jahr 2030 gefordert.
Perustelut
Die Anbindehaltung von Kühen erzeugt andauerndes Tierleid, siehe Tierschutzgesetz § 1, und somit müsste §17 in Anwendung gebracht werden, denn diese Art der Tierhaltung schränkt die Bewegungsfreiheit der Kühe enorm ein und hat dadurch sowohl erhebliche negative psychische als auch physische Auswirkungen.Die Anbindehaltung sorgt für Gelenkschäden, Klauenprobleme, Muskelabbau und ist schlichtweg als Freiheitsberaubung und tierquälerisches Vorgehen zu bewerten und muss stante pede geändert werden. Kühe müssen auf einer Weide ihrem natürlichen Verhalten, der Nahrungsaufnahme von Gräsern und Kräutern im Verein mit deren Herde nachgehen können, um ausreichend Bewegung zu erhalten und als soziales Wesen mit Artgenossen interagieren zu können.Diese Änderung erst im Jahr 2030 realisieren zu wollen ist inakzeptabel.Bitte auch Art.20a des Grundgesetzes berücksichtigen.
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