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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen aus dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.07.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959 entfernt wird.
Gerekçe
Die Steuerbehörden lehnen die Absetzbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen, wie z. B. zus. Krankenhaus- oder Zahnversicherungen mit folgendem Hinweis ab:„Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich.(Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 1959).“Dies entspricht nicht dem Grundsatz der Gleichbehandlung.Was ist das denn für ein Bürgerentlastungsgesetz, wenn man sich in unserem Land eigenverantwortlich zusätzlich absichert und dann auf Grund der hohen Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung, Basisabsicherung genannt, über den Höchstbetrag katapultiert wird? Ein derartiges Bürgerentlastungsgesetz widerspricht sich damit doch selbst und jeglicher Empfehlung der Bundesregierung.Ich plädiere hiermit, den Höchstbetrag aus diesem Gesetz zu streichen.
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