Entmündigung des Präsidenten des Bundessozialgerichts Rainer Schlegel oder der Anwälte für Aufklärun

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"Die Anwälte für Aufklärung fordern den Präsidenten des Bundessozialgerichtes zum Rücktritt auf." So beginnt der Artikel (afaev, 740 Wörter) v. 09.02.2022: "Herr Prof. Dr. Rainer Schlegel, treten Sie zurück!" Ausschnitt: »Der Präsident des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Rainer Schlegel, hat im Rahmen des sogenannten Jahrespressegesprächs des Bundessozialgerichts die durch den bayerischen Ministerpräsidenten Söder angekündigte sog. Aussetzung der Impfpflicht für Pflegekräfte in Bayern für unzulässig erklärt und sich außerdem dafür ausgesprochen, Ungeimpfte in bestimmten Fällen "angemessen an den Kosten einer stationären Behandlung im Krankenhaus zu beteiligen". Damit hat er einerseits völlig unsachliche und rechtlich unzutreffende bzw. nicht vertretbare politische Thesen aufgestellt und gleichzeitig deutlich gemacht, dass er die aus dem Mäßigungsgebot und der Gewaltenteilung folgenden Verhaltensleitlinien für Richter insbesondere auch an den Obersten Bundesgerichten für unbeachtlich hält. Prof. Dr. Rainer Schlegl hat dadurch grundlegende Pflichten eines Präsidenten des Bundessozialgerichts verletzt. ... Völlig unerträglich sind die auch noch seinen Zuständigkeitsbereich, das Sozialrecht, betreffenden Äußerungen, wonach Ungeimpfte an den Kosten einer Behandlung beteiligt werden sollen, wenn ihnen eine Impfung möglich gewesen wäre. Dem liegt offenbar die von sonst niemandem mehr vertretene Annahme zu Grunde, mit einer Impfung könne eine Erkrankung vermieden bzw. auch nur eine schwere Erkrankung unwahrscheinlicher gemacht werden. Diese obsolete These einer Pandemie der Ungeimpften stellt sich als reine politische Polemik dar."


Sollten die Ausführungen der "Anwälte für Aufklärung" wenigstens teilweise zutreffend sein, stellt sich die Frage, inwieweit Rainer Schlegel noch imstande ist, sein Leben selbst zu regeln. Es ist mittlerweile auch in den Mainstream-Medien zu lesen, dass es im "Pandemie-Jahr" 2020 eine Untersterblichkeit gab (Universität Duisburg-Essen (UDE), https://www.uni-due.de/2021-10-21-keine-uebersterblichkeit-durch-corona), d. h. dass es niemals irgendeine Situation gab, die irgendwelche besonderen "Schutzmaßnahmen" irgendwie hätte rechtfertigen können. Und obendrein gibt es - ebenfalls mittlerweile auch in den Mainstream-Medien - schlichtweg vernichtende Ergebnisse hinsichtlich der angeblichen Schutzfunktion der angeblichen Schutzmaßnahmen, s. Stichwörter: Impfdurchbrüche und Impfschäden.

Immerhin aber gibt es zwei klare Tatsachen: Die Äußerungen seitens Rainer Schlegel und die radikal konträren Äußerungen der Anwälte für Aufklärung sind beide real. Allerdings ist dieser radikal unversöhnliche Widerspruch von zwei Positionen in einer so existenziell wichtigen Sache absolut inakzeptabel. Hier geht es schlichtweg um die Realität als solche. Es geht darum, wer hier die Realität noch wahrnimmt und wer in einer Phantasiewelt lebt. Als Bürger hat man ein Recht darauf, in einer so überaus wichtigen Sache Klarheit zu erlangen, und der Staat ist hier in der Pflicht, für diese absolut unverzichtbar notwendige Klarheit zu sorgen. Der Staat muss also dringend die genauen unmissverständlichen Fakten zu "Corona", "Corona-Impfung" etc. öffentlich vorlegen und dann dementsprechend entweder hinsichtlich der Anwälte für Aufklärung oder hinsichtlich Rainer Schlegel geeignete Maßnahmen ergreifen.

Pater Rolf Hermann Lingen, Goldbrink 2a, 46282 Dorsten, www.pater-lingen.de, pater.lingen@gmail.com

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