Erfolg
 

Erbschaftsteuer - Verwandte zweiten Grades

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

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Der Petition wurde entsprochen

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Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2007
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Mit der Petition soll erreicht werden, dass Verwandte zweiten Grades die ihre Angehörigen pflegen einen höheren Freibetrag erhalten.

Begründung

Neffen oder Nichten haben oft eine starke Familiäre Bindung zu Ihren Onkel und Tanten zu vergleichend mit Eltern und demonstrieren dies durch Ihren persönlichen Einsatz (Betreuung, Pflege). Eine verbesserte Erbschaftsteuerliche Würdigung würde hier auch dem Pflegenotstand im privaten Bereich reduzieren und es vielen ermöglichen zu Hause betreut oder gepflegt zu werden.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 28.11.2007
Sammlung endet: 15.01.2008
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Herbert Keilmann Erbschaftsteuer Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.06.2010 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass Verwandte zweiten Grades, die ihre
    Angehörigen pflegen, einen höheren Freibetrag erhalten.

    Es wird gefordert, dass im Zuge der Erbschaftsteuerreform Neffen und Nichten, die
    ihre Onkel und Tanten nachweislich betreuen und pflegen und dadurch persönliches
    Engagement zeigten, mit höheren Freibeträgen bedacht werden, als im Zuge
    des Gesetzentwurfes zum Erbschaftsteuerreformgesetz (Bundestags-Drucksache
    16/7918) vorgesehen ist. Zur Begründung wird ausgeführt, dass Neffen oder Nichten
    vielfach eine starke familiäre Bindung zu ihrem Onkel oder ihrer Tante hätten. Diese
    Bindung sei mit der Bindung zu ihren Eltern vielfach vergleichbar. Die Neffen und
    Nichten demonstrierten dies durch ihren konkreten persönlichen Einsatz im Rahmen
    der Betreuung und der Pflege dieses Personenkreises. Weiterhin äußert der Petent
    die Überzeugung, dass eine verbesserte erbschaftsteuerliche Würdigung auch den
    Pflegenotstand im privaten Bereich reduzieren und es vielen Menschen ermöglichen
    würde, zu Hause betreut oder gepflegt zu werden.

    Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten einge-
    reichten Unterlagen verwiesen. Die Eingabe ist als öffentliche Petition im Internet des Deutschen Bundestages ver-
    öffentlicht worden. Es gingen 66 Mitzeichnungen sowie acht Diskussionsbeiträge ein.
    Weiterhin war die Eingabe Gegenstand einer öffentlichen Beratung des Petitions-
    ausschusses in seiner 69. Sitzung am 24. November 2008.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
    Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wie folgt dar:

    Der Petitionsausschuss erinnert daran, dass das Bundeskabinett bereits im Dezem-
    ber 2007 einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Erbschaftsteuer- und Bewer-
    tungsrechts beschlossen hatte. Dieser Entwurf beruhte auf den Eckpunkten der
    politischen Arbeitsgruppe, die vom hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch und
    dem Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, geleitet wurde.

    Der Regierungsentwurf sah für die Steuerklasse II, in die auch Neffen und Nichten
    fallen, einen erhöhten persönlichen Freibetrag von 20.000 vor (nach vorher gelten-
    dem Recht: 10.300 ).

    Der Petitionsausschuss hat zum damaligen Zeitpunkt zum Gegenstand der vorlie-
    genden Petition den bei den Beratungen zum Erbschaftsteuerreformgesetz
    (ErbStRG) federführenden Finanzausschuss um eine Stellungnahme nach § 109 der
    Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) gebeten.

    Der Finanzausschuss hatte den Gegenstand der Eingabe in seine Beratungen einbe-
    zogen. Er hat grundsätzlich die Auffassung vertreten, dass die Einteilung der Erben
    in Steuerklassen, die gewährten Freibeträge und die anzuwendenden Steuersätze im
    Gesetzentwurf angemessen geregelt wurden. Der Ausschuss hatte im Zuge der
    Beratungen zum ErbStRG eine Änderung des Erbschaftsteuerrechts im Sinne
    erbschaftsteuerlicher Erleichterungen für entfernte Verwandte und Erben, die nicht in
    einem Verwandtschaftsverhältnis stehen und den Erblasser zu Lebzeiten gepflegt
    haben, nicht empfohlen (Bundestags-Drucksache 16/11107, S. 8) und es somit bei
    den entsprechenden Ansätzen des Gesetzentwurfes belassen. Das Plenum des
    Deutschen Bundestages war der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses am
    27. November 2008 gefolgt und hat den Gesetzentwurf angenommen.

    Damit erhielten nunmehr Geschwister, Neffen und Nichten, Stiefeltern, Schwieger-
    eltern sowie geschiedene Ehegatten im Rahmen der Steuerklasse II einen persön-
    lichen Freibetrag in Höhe von 20.000 .

    Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums ("Wachstumsbe-
    schleunigungsgesetz" Bundestags-Drucksache 17/15) sind für den Bereich des
    Erbschaftsteuerrechts weitere Veränderungen im Sinne des Petitums beschlossen
    worden. Da im Rahmen der Erbschaftsteuerreform zum 01.01.2009 der Eingangs-
    steuersatz in Steuerklasse II (also für Geschwister, Nichten, Neffen usw.) auf min-
    destens 30 Prozent erhöht worden war, waren zum Teil deutliche Mehrbelastungen
    zu verzeichnen. Außerdem war eine faktische Gleichstellung von Verwandten mit
    Nichtverwandten (Steuerklasse III) geschaffen worden. Daher wurden über das
    Wachstumsbeschleunigungsgesetz die Steuersätze in Steuerklasse II gesenkt (be-
    ginnend bei 15 bis maximal 43 Prozent).

    Angesichts des Dargelegten stellt der Petitionsausschuss fest, dass über das
    Wachstumsbeschleunigungsgesetz dem vorgetragenen Anliegen entsprochen wor-
    den ist. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.

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