Piirkond : Saksamaa

Ergänzung von § 20 Absatz 1 Wohnungseigentumsgesetz-Entwurf

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Petitsioon viidi lõpule

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  1. Algatatud 2020
  2. Kogumine valmis
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See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

Ergänzung von § 20 Absatz 1 Wohnungseigentumsgesetz-Entwurf (bauliche Veränderungen) Bauliche Veränderungen sollen nur möglich sein, wenn die Mehrzahl der Eigentümer und die Mehrzahl der Eigentumsanteil-Besitzer (qualifizierte Mehrheit) für eine bauliche Veränderung sind. Vorschlag für WEG 2020: Um bauliche Änderungen durchführen zu können, müssen mindestens 80 % der Eigentümer und mindestens 90 % der Eigentumsanteile durch einen Beschluss der Eigentümer der Änderung zustimmen.

Selgitus

In der jetzigen Änderung zum WEG kann mit einfacher Mehrheit eine bauliche Änderung erreicht werden. Diese Regelung führt dazu, dass ein großer Eigentümer von mehr als 50 % der Eigentumsanteile über bauliche Änderungen allein entscheiden kann. Ein großer Eigentümer (oft eine Gesellschaft, ein Immobilienfonds oder Ähnliches) hat nur ein Interesse daran, dass für wenig Aufwand seine Wohnungen möglichst vollständig vermietet sind und viel Gewinn erwirtschaftet wird. Ein Eigentümer, der selbst in seiner Eigentumswohnung wohnt, möchte ein schönes, dauerhaftes und gut gepflegtes Wohnumfeld. Beide Ansichten sind vom Grund her gegensätzlich.Ein Beispiel: In einer WEG von 40 Wohnungen besitzt ein Eigentümer 21 Wohnungen, die verbleibenden 19 Wohnungen sind vom jeweiligen Eigentümer bewohnt oder vermietet. Wenn nun 18 Einzeleigentümer eine größere Grünfläche oder einen neuen Anstrich der Fassade wünschen, ist dies nicht ohne Zustimmung des großen Eigentümers möglich. Da diese Wünsche nur zusätzliche Kosten und keinen zusätzlichen Gewinn erzeugen, wird der große Eigentümer nicht zustimmen.Zweites Beispiel:Der große Eigentümer will eine Photovoltaikanlage oder einen zusätzlichen Aufzug bauen. Auch wenn ALLE Einzeleigentümer dies NICHT wünschen, kann der Beschluss zur baulichen Änderung nach jetzigem WEG umgesetzt werden. Der große Eigentümer kann mehr Miete verlangen (Gewinnsteigerung) und die "Kleinen" müssen für etwas zahlen, was sie nicht wollen.Diese Ungerechtigkeit ist durch eine Änderung bzw. Ergänzung des WEG 2020 auszuschließen.

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