Kraj : Německo

Errichtung eines Staatsfonds

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, einen Staatsfonds zu errichten und die Verwaltung dieses Sondervermögens der Bundesbank zu übertragen. Ziel des Staatsfonds soll es sein, Dividendenerträge zu erwirtschaften und diese am Ende eines jeden Geschäftsjahres - analog dem Gewinn der Bundesbank an den Bundeshaushalt abzuführen. Der Staatsfonds kann aus der Umwidmung des ehemaligen und gestrafften Solidaritätszuschlags dauerhaft finanziert werden.

Odůvodnění

Unternehmen und gerade große Aktiengesellschaften erzielen teilweise seit Jahren steigende Gewinne. Das ist in einer Marktwirtschaft gewollt. In einer sozialen Marktwirtschaft ist es ein gewolltes Ziel den Wohlstand aller zu mehren und niemanden ins Abseits zu stellen. Dazu muss ein jeder beitragen. Diese Beiträge sind normalerweise die Steuern. Allerdings lässt sich beobachten, das die von Unternehmen tatsächlich gezahlten Steuern weit geringer sind als dass die Steuertariftabelle vermuten ließe. Der Staat kann nun in verschiedener Weise reagieren entweder durch höhere Steuern und damit der Gefahr einer Verschlechterung der Wettbewerbsposition Deutschlands oder aber in der Weise, dass er sich einen Anteil am Gewinn der Unternehmen sichert - durch einen Finanzbeteiligung.Damit mischt sich der Staat nicht in die Unternehmensführung ein aber profitiert von deren Erfolgen. Es ist keine Enteignung sondern eine Beteiligung. Die Verwendung der so zu fließenden Mittel ob liegt dann der parlamentarischen Kontrolle bei der Gesetzgebung des Bundeshaushaltes. Um die Unabhängigkeit des Staatsfonds von tagespolitischen Erwägungen zu sichern, ist eine Angliederung als Sondervermögen an die Bundesbank sinnvoll. Hier ist auch das notwendige wirtschaftliche Fachwissen vorhanden, um den Staatsfonds zielgerichtet führen zu können.Zur Finanzierung des Staatsfonds stünde z.B. der gestraffte Solidaritätszuschlag zur Verfügung. Dieser wäre dann nicht eine regionale Solidarität sondern eine gesamtwirtschaftliche Solidarität. Der Staatsfonds wäre ein wirkliches Volksvermögen und dies ohne die Grundprinzipien einer Marktwirtschaft zu verletzen

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