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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) und die Begutachtung der Fahreignung erweitert werden. Eine verkehrsmedizinische und verkehrspsychologische Untersuchung alle fünf Jahre soll nicht auf Inhaber der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E oder einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beschränkt bleiben.
Perustelut
Im Gegensatz zu Besitzern der Führerscheinklasse B, müssen Inhaber der Klassen D, D1, DE, D1E oder einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (z. B. Taxifahrer) sich ab Vollendung des 50. Lebensjahres alle fünf Jahre einer verkehrsmedizinischen und -psychologischen Untersuchung unterziehen. Der verkehrspsychologische Teil umfasst die Überprüfung besonderer Anforderungen wie Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Belastbarkeit und Reaktionsfähigkeit. Bei der Führerscheinklasse B reicht eine einmaliger Sehtest bei der Führerscheinprüfung, danach findet keine Gesundheitsprüfung mehr statt, obwohl die Sehstärke im allgemeinen im Alter abnimmt.In letzter Zeit häufen sich jedoch die durch älterer Fahrer verursachten Unfälle (zum Teil mit Todesfolge unbeteiligter Personen). Der Petitionsausschuss möge daher über eine turnusmäßige Gesundheitsprüfung für Fahrer der Führerscheinklasse B beraten. Es ist schwer an Großeltern zu appellieren, nicht mehr Auto zu fahren, da oft die eigene gesundheitliche Leistungsfähigkeit falsch eingeschätzt wird. Daher muss im Sinne der Allgemeinheit eine Regelung her!
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
03.02.2020
Vetoomus päättyy:
28.02.2020
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 11.11.2022
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan