Rajon : Gjermania

Erweiterung des Artikel 3 Grundgesetz um die sexuelle Identität

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Peticioni drejtohet tek
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
16 Mbështetëse 16 në Gjermania

Mbledhja mbaroi

16 Mbështetëse 16 në Gjermania

Mbledhja mbaroi

  1. Filluar 2020
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog me marrësin
  5. Vendim

Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .

përpara

Mit der Petition wird die Erweiterung des Artikel 3 Grundgesetz um die sexuelle Identität gefordert.

arsye

Lesben, Schwule und Bisexuelle sind in unserer Gesellschaft sichtbarer geworden.Am 30. Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet und somit Lesben und Schwule rechtlich vollständig gleichgestellt.Zuvor konnten sie lediglich eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, die aber weniger Rechte gewährte als die Ehe.Dennoch erleben Lesben, Schwule und Bisexuelle Diskriminierung in der Schule, im Beruf und im Alltag.Obwohl sich die Lebenssituation homo- und bisexueller Menschen in Deutschland in den vergangenen Jahren insgesamt verbessert hat, werden Schwule, Lesben und Bisexuelle weiterhin diskriminiert- am Arbeitsplatz, in der Schule und, überdurchschnittlich häufig, in der Öffentlichkeit sowie im Freizeitbereich.Eine Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu Diskriminierungserfahrungen in Deutschland aus dem Jahr 2015 hat gezeigt, dass homo- und bisexuelle Menschen in allen Lebensbereichen Diskriminierung erleben.Insbesondere in der Schule und am Arbeitsplatz hat das oft schwere Folgen für die Betroffenen. Überdurchschnittlich häufig werden homo- und bisexuelle Personen aber in der Öffentlichkeit und im Freizeitbereich diskriminiert.Viele Menschen in Deutschland haben Vorbehalte und Berührungsängste mit homo- und bisexuellen Menschen.Das zeigt eine andere aktuelle Umfrage der Antidiskriminierungsstelle zu „Bevölkerungseinstellungen gegenüber Lesben, Schwulen und Bisexuellen in Deutschland“. In der Umfrage haben beispielsweise 38,4 Prozent der Befragten angegeben, dass sie es unangenehm finden, wenn sich zwei Männer in der Öffentlichkeit küssen.Anders als das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt das Grundgesetz das Merkmal sexuelle Identität nicht ausdrücklich. Die Aufnahme des Begriffs in Artikel 3 würde gewährleisten, dass homo- und bisexuelle Menschen im selben Maß wie Angehörige anderer sozialer Gruppen vor Benachteiligung geschützt sind. In den Landesverfassungen von Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen ist dieser Schutz bereits umgesetzt.Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes

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