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Petition is addressed to: Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz
Die achtköpfige Familie Dogan lebt seit 2018 in Deutschland. Als Kurde wird der Vater in der Türkei politisch verfolgt.
Doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat den Antrag abgelehnt.
Die Familie ist gut integriert, arbeiten und machen Ausbildungen bzw. gehen zur Schule:
Vater N. (55j) arbeitet als Gärtner
Mutter Z. (50j) Hausfrau
Sohn M. (13j) Schüler
Tochter E. (19j) Ausbildung zur Pflegekraft
Tochter N. (22j) Ausbildung zur Pflegekraft
Tochter M. (23j) Arbietet in der Pflege
Sohn A. (17j) Ausbildung zum Bäcker
Sohn B. (7j) Schüler
Die Familie trägt einen wichtigen Teil zur gelungenen Gesellschaft bei und ist gut integriert und ist in Berufen aktiv, die dringend benötigt werden und in denen Fachkräftemangel herrscht.
Und solche Menschen möchten man nicht mehr im Land haben?
Der Teil der Familie, die abgeschoben wurde, wie die Mutter und ein Teil der Kinder muss wieder zusammen mit den Kindern, welche in Deutschland bleiben dürfen zusammenkommen und keine Familie darf getrennt werden.
Das ist weder Sozial noch Christlich. Das ist Unmenschlichkeit!
Die Familie Dogan soll in Deutschland bleiben und darf nicht abgeschoben werden!
Deine Hilfe für die Anwaltskosten:
https://gofund.me/53e9db4b
Reason
Als Asylbewerber mit meinen Eltern nach Deutschland und hier meine neue Heimat gefunden.
mittlerweile gut integriert und Teil der Gesellschaft in Deutschland.
Menschen wie Familie Dogan haben die besten Perspektiven und Chancen viel für die Menschen und das Land zu leisten.
Daher setze ich mich für die Familie ein, damit diese auch weiterhin in Remscheid arbeiten, zur Schule gehen und die Ausbildung machen können und bitte um eure Unterstützung.
Bitte unterstützt diese Petition und lasst uns dafür sorgen , dass Familie Dogan wieder vereint zusammen sich eine gute Zukunft aufbauen können.
News
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Änderungen an der Petition
on 11 Apr 2025 -
Änderungen an der Petition
on 10 Apr 2025
Debate
Angesichts des Vorgehens der Ausländerbehörde stellt sich die Frage, ob es sich hierbei nicht um einen Verstoß gegen nationale und internationale Rechtsnormen handelt, beispielsweise Artikel 6 Grundgesetz - Schutz von Ehe und Familie, Artikel 3 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) - Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung!
Nein, gleiches Recht für alle. Keine Bevorzugung und keine Benachteiligung.