Région: Allemagne
Succès
 

Familienrecht - Bundesstiftung

Pétitionnaire non public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag

24 signatures

La pétition est acceptée.

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  1. Lancé 2008
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Succès

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, ein Gesetz für eine Bundesstiftung "Generationenpakt zur Kinder- und Gesundheitsförderung. In dieser Stiftung sollten alle gesellschaftliche Vereingiungen, wie Staat, Länder, Arbeitgeber, Gewerkschaften, Krankenkassen, Sportbünde usw. eingebunden werden. Also ein richtige Volksstiftung. Alle Vereinigungen profitieren von diesem Modell.

Raison

Deutschland befindet sich aus demografischer Sicht in einer desolaten Situation. Niedrige Geburtenrate, miserable Ausbildung von benachteiligten Kindern, fehlende Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt und eine riesige Zahl von Senioren. Dazu leisten wir uns einen sehr teuren Sozialstaat, welcher nur durch hohe Steuern und eine hohe Verschuldung finanziert werden kann und die Gestaltungsmöglichkeiten für andere Aufgaben für jede Regierung starkt einengt. Der Bundeshaushalt kann nur saniert werden, wenn die Betreuung der Kinder lückenlos (auch in den Ferien) gewährleistet wird, damit die Frauen keine wirtschaftliche Nachteile erleiden und dadurch bereit sind, Kinder zu gebären und wenn die Bürger/-innen für eine gesunde Lebensweise (vor allem Bewegung) sensibilisiert werden. Es ist empirisch bewiesen, dass die weitaus größte Zahl von Frauen bereit sind, Kinder zu kriegen, wenn dies finanziell zu schultern ist (ohne Einbuße des Lebens- standartes). Das Ziel muss heißen: mehr Kinder, weniger Gesundheitskosten! Da der Staat diese Aufgaben nur bis zu einer gewissen Grenze leisten kann, ist gemeinschaftlicher Einsatz notwendig. Dafür steht ein riesige Anzahl von menschlichen Ressourcen zur Verfügung: die Senioren und z.T. die Arbeitslosen. Diese betreuen Kleinkinder, gewährleisten die Ganztagsschule, begleiten lernschwache Schüler bis zum Beruf und führen alle Altersgruppen zu einer gesunden Lebensweise an. Diese Tätigkeiten werden mit einer geringfügigen Bezahlung entlohnt. Die Stiftung mit der geballten Macht an Kompetenzen der Gesellschafter sorgt für eine Ausbildung für diese Aufgaben und sorgt für die Motivation für ein reibungsloses Gelingen. Wo der Wille für eine Veränderung vorhanden ist, ist auch ein Weg zum Erfolg. Diese Aufgaben, welche ich vorschlage, werden heute schon ehrenamtlich geleistet. Dies ist ver- dienstvoll. Nur kann dadurch nur eine relativ kleine Zahl von Bedürftigen erreicht werden. Die Probleme können nur abgefedert werden. Um einen Durchbruch zu erreichen ist ein große Lösung notwendig. Als Fernziel: Der Sozialstaat ist nur noch für Bedürftige da. Weniger Sozialausgaben, weniger Steuern und Mitnahmeeffekte und Sozialbetrug sind dann kein Thema mehr. Außer Entlastungen für die öffentlichen Kassen und mehr Fachkräfte für die Wirtschaft hat dies auch große Vorteile für die Individien und für das gesellschaftliche Leben. Durch das Zusammenwirken der Generationen wir das gesellschaftliche Leben gestärkt. Die Eingliederung der Immigranten wird gewährleistet. Wer eine Aufgabe und Beschäftigung hat, wird auch nicht kriminell. Sozial Benach- teiligte sind nicht mehr auf der Straße. Die Senioren erhalten eine sinnvolle Aufgabe. Hierdurch steigt deren Lebensqualität und werden dadurch weniger krank. Durch das geringfügige Einkommen wird auch die Altersarmut verringert. Umfassende Betreuungsmodelle werden in Staaten praktiziert, welche weitaus mehr Kinder haben wie wir (z.B. USA, Dänemark). Die Gesellschaft muss kinderfreundlich werden.

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détails de la pétition

Pétition lancée: 23/10/2008
Fin de la collecte: 26/12/2008
Région: Allemagne
Catégorie:  

Actualités

  • Ulrich Parth Kinder- und Jugendhilfe Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.01.2010 abschließend beraten und
    beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    wurde.


    Begründung Mit der öffentlichen Petition wird angeregt, ein Gesetz für eine Bundesstiftung "Gene-
    rationenpakt zur Kinder- und Gesundheitsförderung" zu erlassen.

    Der Petent schlägt vor, dass in dieser Stiftung der Staat, die Bundesländer, die Ar-
    beitgeber, die Gewerkschaften, die Krankenkassen, Sportbünde und weitere gesell-
    schaftliche Vereinigungen eingebunden werden sollen. Der Petent führt aus, dass
    der Bundeshaushalt saniert werden könne, wenn die Betreuung der Kinder gewähr-
    leistet würde, da sich nur dann eine größere Anzahl von Frauen bereit finden würden,
    Kinder zu bekommen. Diese Betreuung der Kinder sei vom Staat nur innerhalb eines
    gewissen Rahmens leistbar. Jedoch stünde eine große Anzahl von Senioren und
    zum Teil auch von Arbeitslosen hierzu zur Verfügung. Diese könnten Betreuungsauf-
    gaben übernehmen. Auch wenn derartige Aufgaben heute schon ehrenamtlich erfüllt
    würden, könne gegenwärtig nur eine relativ kleine Anzahl von Bedürftigen erreicht
    werden. Durch eine Befassung einer größeren Anzahl von Senioren und Arbeitslosen
    mit diesen Tätigkeiten, die zudem mit einer geringfügigen Bezahlung verbunden sein
    sollte, könnte das gesellschaftliche Leben gesteigert und die Eingliederung von Im-
    migranten gewährleistet werden. Zudem erhielten die Senioren eine sinnvolle Aufga-
    be.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die im Internet des Deutschen Bundes-
    tages eingestellt und diskutiert wurde. 24 Mitzeichner haben die Petition unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung eine Stel-
    lungnahme des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    (BMFSFJ) zu dem Anliegen eingeholt.

    Die parlamentarische Prüfung hatte folgendes Ergebnis:

    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass auch gegenwärtig die Anregungen des
    Petenten in verschiedenen Programmen und Initiativen realisiert werden. Bund, Län-
    der und Kommunen sind sich einig, dass der Ausbau der Kindertagesbetreuung wei-
    ter beschleunigt werden soll. Hierfür ist das Kinderförderungsgesetz (KiföG), das am
    16. Dezember 2008 in Kraft trat, ein wichtiger Schritt, da es die Vereinbarkeit von
    Familie und Beruf verbessert und mehr Bildung für alle Kinder ermöglicht. Bis zum
    Jahr 2013 soll es bundesweit im Durchschnitt für jedes dritte Kind unter drei Jahren
    einen Betreuungsplatz geben. Im gleichen Jahr wird jedes Kind mit Vollendung des
    ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertagesein-
    richtung oder in der Tagespflege haben.

    Um diese Ziele zu erreichen, wird die Finanzierung des Ausbaus mit dem Kinder-
    betreuungsfinanzierungsgesetz auf eine seriöse Grundlage gestellt. Dabei unterstützt
    das BMFSFJ mit zwei Programmen die Bemühungen der Länder, Kommunen und
    Träger, für mehr Qualität in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zu sor-
    gen:

    1. Das Forum Frühkindliche Bildung soll die Weiterentwicklung der Qualität der
    Kinderbetreuung vorantreiben und damit den Ausbau der Kinderbetreuung in
    Bezug auf qualitative Anforderungen unterstützen.

    2. Das Aktionsprogramm Kindertagespflege schafft Anreize für Interessierte, sich
    für den Beruf der Tagespflege zu entscheiden und zu qualifizieren. Dabei kön-
    nen auch Kooperationen mit Partnern, z.B. mit einer Kindertageseinrichtung,
    geschlossen werden.

    Die Betreuungsquote entwickelt sich positiv: Diese liegt im März 2009 bei unter Drei-
    jährigen bei 18 % (West 12,2 %, Ost 42,4 % - jeweils ohne Berlin; 2007: 15,5 %). Innerhalb von zwei Jahren wurden in westdeutschen Kommunen insgesamt 66.000
    zusätzliche Betreuungsangebote für unter Dreijährige geschaffen.

    Da junge Menschen aus sozial benachteiligten Familien sowie Jugendliche mit
    Migrationshintergrund häufig schlechtere Bildungs- und Entwicklungschancen haben
    und daher viele von ihnen keinen Schulabschluss erlangen oder sich schwer in der
    Arbeitswelt platzieren können, sind die Maßnahmen Schulverweigerung Die
    2. Chance und Lokales Kapital für soziale Zwecke (LOS) entwickelt worden.

    So werden, unabhängig von der sozialen oder ethnischen Herkunft, gute Entwick-
    lungsperspektiven geschaffen. Die Schulabbrechquote soll gesenkt und die Ausbil-
    dungs- und Arbeitsmarktchancen der Jugendlichen sollen erhöht werden. Die schuli-
    sche, soziale und berufliche Integration benachteiligter junger Menschen und die be-
    rufliche Integration von Frauen mit Problemen beim Ein- und Wiedereinstieg in das
    Erwerbsleben werden so unterstützt.

    Das Ziel ist, gleiche Chancen für ein gesundes Aufwachsen aller Kinder und Jugend-
    lichen zu schaffen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist eine Gesundheits-
    förderung und vorsorge notwendig, welche am direkten Lebensumfeld der Kinder
    und Jugendlichen ansetzt. Den Kindern und Jugendlichen soll vermittelt werden, wie
    wichtig gesunde Lebensweise, gesunde Ernährung, das Essen in gemeinsamer
    Runde und sportliche Bewegung sind. Diese zentrale Aufgabe, welche in den Be-
    reich der Erziehung fällt, obliegt zunächst nach der Regelung des Art. 6 Absatz 2
    Grundgesetz (GG) der Familie. Gleichwohl sollen auch Kindertagesstätten, Einrich-
    tungen der Kinder- und Jugendhilfe, neue Medien und Mehrgenerationenhäuser öf-
    fentliche Verantwortung in diesem Bereich übernehmen. Gezieltes Instrument hierfür
    ist beispielsweise der Nationale Aktionsplan zur Prävention von Fehlernährung, Be-
    wegungsmangel, Übergewicht und damit zusammenhängenden Krankheiten, der
    am 27. Mai 2008 vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

    Gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB V sollen die Krankenkassen in ihrer Satzung
    Leistungen vorsehen, um den allgemeinen Gesundheitszustand zu verbessern und
    insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Ge- sundheitschancen zu erbringen. Um diesen Auftrag zu erfüllen, ist im Entwurf eines
    Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und gesundheitlichen Prävention
    und zur Änderung anderer Gesetze vorgesehen, die Träger der Gesetzlichen Kran-
    kenversicherung (GKV-Träger) und sonstige Träger der Sozialversicherung mehr als
    bisher dazu zu veranlassen, in den Lebenswelten sozial Benachteiligter gesundheits-
    förderliche Maßnahmen durchzuführen. Dies soll insbesondere in Stadtteilen, Senio-
    reneinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten geschehen. Damit wird der Auf-
    trag der Krankenkassen mehr noch als bisher auf Maßnahmen zur Gesundheitsför-
    derung und gesundheitlichen Prävention konzentriert.

    Der Wunsch des Petenten nach einer stärkeren Integration von ehrenamtlichen Bür-
    gern/-innen in sozialen Maßnahmen wird mit der bestehenden Initiative des BMFSFJ
    ZivilEngagement umgesetzt. Mit dieser Initiative sollen mit Hilfe von sechs Schwer-
    punkten Potenziale eines kooperativen zivilgesellschaftlichen Engagements in Wirt-
    schaft und Gesellschaft verbessert, ausgebaut und gefördert werden, wie etwa eine
    flexiblere und breitere Ausgestaltung der Freiwilligendienste.

    Ferner startete am 1. Januar 2008 das Programm Freiwilligendienste aller Generati-
    onen. Es bietet für interessierte Freiwillige aller Altersgruppen vielfältige Einsatzfel-
    der an, z. B. in Gesundheit und Pflege. Parallel erhalten die Freiwilligen Ansprüche
    auf Qualifizierung, kontinuierliche Betreuung und Begleitung während ihrer Tätigkeit
    sowie eine gelebte Anerkennungskultur. Die ehrenamtlichen Dienstangebote sollen
    hierbei mit vorhandenen Strukturen vor Ort vernetzt werden.

    Das vom Petenten gewünschte Zusammenwirken der Generationen spielt sich be-
    reits in den bundesweit 500 Mehrgenerationenhäusern ab und stellt zugleich eine
    Möglichkeit für bürgerschaftliches Engagement dar. Bis auf wenige Ausnahmen
    nehmen alle Landkreise und kreisfreien Städte am Aktionsprogramm Mehrgenerati-
    onenhäuser Starke Leistungen für jedes Alter teil. Somit sind Orte entstanden, an
    denen das Miteinander und der Austausch der Generationen gefördert werden.
    Gleichzeitig wird ein nachbarschaftliches Netzwerk durch familiennahe und generati-
    onsübergreifende Dienstleistungen geschaffen.

    Der Petitionsausschuss beschließt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da
    dem Anliegen durch die dargestellten vielfältigen Maßnahmen zum Teil entsprochen
    wurde.

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