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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Finanzämter die Rentenversicherung bei der Bekämpfung von Scheinselbständigen unterstützt und an diese melden, wenn ein Freiberufler überwiegend mit einem Unternehmen Umsätze erzielt. Dann könnte eine Scheinselbständigkeit vorliegen.
Perustelut
Immer wieder und vor allem vermehrt setzten Unternehmen und Firmen Freiberufler dauerhaft in ihrem Unternehmen ein. Viele bestehen auch darauf, nur freie Mitarbeiter zu beschäftigen.Dabei werden die Freiberufler fasst komplett integriert, haben unter Vorgaben zu arbeiten und können ihre Bedienungen wie zum Beispiel Honorare nicht frei verhandeln. Zudem haben diese keine Möglichkeit, weitere Aufträge anzunehmen.Viele Freiberufler sind hauptsächlich für ein Unternehmen tätig und erzielen mehr als 90 % ihrer Umsätze mit diesem. Mehr als 90 % gelten als Indiz, dass jemand nur für einen Auftraggeber tätig ist. Die Leistungen werden über Rechnungen an den Auftraggeber abgerechnet und der Umsatz an das Finanzamt gemeldet. Wenn die Finanzämter bei der Umsatz- und Einkommenssteuermeldung die Einnahmen der Freiberufler genauer kontrollieren, können sie bereits hier erste Anzeichen für eine mögliche Scheinselbständigkeit entdecken. Ebenso müssen die Finanzämter vermehrt darauf achten, ob Unternehmen von einem Freiberufler viele Rechnungen erhalten. In einer Querprüfung lässt sich dann feststellen, ob der Freiberufler überwiegend an dieses Unternehmen Rechnungen stellt und ob weitere Freiberufler vom Unternehmen beauftragt werden. Meldet das Finanzamt diese Verdachtsmomente an die Deutschen Rentenversicherungen, kann diese in einem Prüfungsverfahren ähnlich dem Clearingverfahren feststellen, ob die freiberufliche Tätigkeit nur eine Tarnung für das Unternehmen ist.Mit einem gesetzlichen Beschluss durch den Deutschen Bundestag werden Finanzämter in die Pflicht genommen, sich aktiv zu beteiligen an der Bekämpfung und Vermeidung der Scheinselbständig, am Schutz für freiberuflich Tätige und der Flucht der Auftraggeber vor ihren sozialen Abgabepflichten.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
11.04.2019
Vetoomus päättyy:
19.08.2019
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 20.5.2020
Väittely
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