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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass neben der Festlegung des Freibetrages für Nebenerwerbstätigkeiten während des Leistungsbezuges von Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) die wöchentliche Arbeitszeit von derzeit maximal 15 Stunden flexibilisiert wird.
Perustelut
Man darf zusätzlich zum Arbeitslosengeld I 15 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn es mehr sind, wird abgemeldet. Wenn durch Arbeitsaufkommen aber im Betrieb 20 Stunden in 2 Wochen nötig sind und man bleibt für eine Woche Kinderbetreuung oder Ähnliches daheim, ist das oft sogar für den Betrieb und für die Aushilfe dienlich. Im Gesetz sollte es eine Änderung auf Stunden pro Monat zusätzlich geben.Ein 450 Euro Job zum Mindestlohn sind knapp 50 Stunden. Wenn der Arbeitnehmer diese flexibel machen kann, ist das oft für den Arbeitnehmer als auch für den Betrieb sinnvoller. So haben auch Mütter eine bessere Chance arbeiten zu gehen oder es können Vorstellungsgespräche wahrgenommen werden. Hohes Arbeitsaufkommen in Betrieben zum Beispiel kurz vor Weihnachten kann so besser abgefedert werden.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
12.06.2020
Vetoomus päättyy:
08.07.2020
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 22.7.2021
Väittely
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