Kraj : Německo

Flugsicherung - Anpassung des LuftSiG/Sicherheitskontrolle durch die Bundespolizei im Streikfall privater Dienstleister

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Der deutsche Bundestag möge beschließen, das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) dergestalt anzupassen, dass im Falle eines Streiks von privaten Dienstleistern, denen die Personen-, Waren- und Gepäckkontrolle übertragen wurde, diese Aufgaben wieder durch die Bundespolizei durchgeführt werden und dafür entsprechend ausgebildete Beamte an Flughäfen vorzuhalten sind.

Odůvodnění

Durch die Schlüsselposition der Sicherheitskontrolle der Dienstleister für den Flugbetrieb an Flughäfen wird durch Streiks sowohl die deutsche Wirtschaft erheblich geschädigt, der deutschen Bevölkerung durch ausfallende Flüge ein großer Schaden zugefügt, als auch durch reduzierte Sicherheitskontrollen während Streiks ein höheres Risiko für den stattfindenden Flugverkehr (im Extremfall Terrorismus) ermöglicht. Die Luftsicherheitskontrollen sind eine hoheitliche Aufgabe des Bundes, die - immer dann, wenn dritte Dienstleister diese Aufgabe nicht ordentlich erbringen - wieder durch die Bundespolizei geregelt werden muss. Dazu sind die an den Flughäfen stationierten Beamten entsprechend auszubilden, dass diese jederzeit diese Aufgaben übernehmen können.

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