Регион: Тюрингия

Förderung von Wärmebilddrohnen zur Rettung von Rehkitzen und anderen Jungtieren durch Thüringen

Вносителят на петицията не е публичен
Петицията е адресирана до
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
21 Поддържащ 21 в / след Тюрингия

Петицията е затворена

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Петицията е затворена

  1. Започна 2021
  2. Колекцията приключи
  3. Изпратено
  4. Диалогов прозорец
  5. Завършено

Това е онлайн петиция des Thüringer Landtages .

Welches Ziel hat die Petition? Durch diese Petition sollen Jagdausübungsberechtigte bei der Ausübung ihrer Hegepflicht durch Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras unterstützt werden, um auf diesem Weg mehr Tiere in Thüringen vor dem Mähtod zu retten.

Welche Entscheidung wird beanstandet? nein

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen? - Wie wird die Petition begründet? Jährlich sterben tausende von Rehkitzen und anderen Jungtieren sowie Wiesenbrüter bei der Grasmahd. Die Tiere werden trotz Absuchen und Vergrämung nicht erkannt respektive verscheucht und können dann nicht gerettet werden. Rehkitze zeigen keinen Fluchtreflex, sondern drücken sich regungslos an den Boden. Bodenbrüter bzw. ihre Nester sind farblich an die Umgebung angepasst und werden deswegen ebenfalls nicht gesehen. Diese Petition soll die Jagdausübungsberechtigten, die zur Hege verpflichtet sind, durch Förderung bei der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras unterstützen, wie es in anderen Bundesländern schon praktiziert wird. Entsprechende Drohnen haben sich als effektives Mittel zum Auffinden von Kitzen und anderen Tieren erwiesen, sind jedoch teuer in der Anschaffung. eine Förderung, wie vom Bund angekündigt, reicht finanziell nicht aus, so dass auch das Land Thüringen eine eigene Förderung ermöglichen sollte. Damit ist dem Artenschutz und der Hegepflicht der Jäger aber auch der Hilfe für Landwirte gedient. Richtet sich die Petition auf die änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden? -

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht? -

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Новини

  • Im sechswöchigem Mitzeichnungszeitraum wurde die Petition von 23 Bürgerinnen und Bürgern durch eine Mitzeichnung unterstützt. Da damit das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz vorgegebene Quorum von 1.5000 Mitzeichnungen nicht erreicht wurde, hat der Petitionsausschuss von einer öffentlichen Anhörung in der Angelegenheit abgesehen.

    Der Petitionsausschuss hat im Rahmen des Petitionsverfahrens die Thüringer Landesregierung aufgefordert, zu der Petition Stellung zu nehmen. In die abschließende Beratung der Petition hat der Petitionsausschuss sowohl die Argumente der Petition als auch eine vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft vorgelegte Stellungnahme berücksichtigt. Im Ergebnis der Beratung ging der Petitionsausschuss... по-нататък

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