Freiwilliges Soziales Jahr - Fahrtkostenübernahme durch Einsatzstellen oder Trägerorganisationen

Versoeker nie publiek nie
Die petisie is gerig aan
Deutschen Bundestag

445 Handtekeninge

Die petisie is nie toegestaan nie

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Hierdie is 'n aanlyn petisie des Deutschen Bundestags.

Die petisie is gerig aan: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Rahmenbedingungen des neu geschaffenen Bundesfreiwilligendienstes und des bestehenden Freiwilligen Sozialen Jahres durch Einführung einer gesetzlichen Grundlage für Fahrtkostenerstattung durch Einsatzstellen oder Trägerorganisationen und zumindest ansatzweise kostendeckende finanzieller Ausgestaltung zu verbessern.

Rede

Seit Oktober leiste ich den neu eingeführten Bundesfreiwilligendienst in einer Werkstatt für Menschen mit geistiger Behinderung in Köln ab. Die Arbeit ist eine Bereicherung für mich und, wie ich hoffe, die Menschen, mit denen ich durch sie in Kontakt gekommen bin. Für meinen Dienst erhalte ich ein Taschengeld in Höhe von 350 ?, wovon ich Verpflegung, Fahrtkosten, und Unterkunft bezahlen muss. Wie beinahe alle Freiwilligen bin ich für den Weg zur Einsatzstelle auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen, wodurch in meinem Fall Ausgaben von 81,10 ? monatlich entstehen; bei anderen Freiwilligen der mich beschäftigenden Trägerorganisation fallen hierfür Kosten von über 120 ? an. Zwischen einzelnen Freiwilligen eines Trägers bestehen also erhebliche Ungleichheiten im finanziellen Aufwand allein für den Arbeitsweg, da ein Nahverkehrsticket nur in sehr wenigen Fällen von der Einsatzstelle subventioniert oder übernommen wird. Um auf gerechtere Gegebenheiten hinzuwirken und auf die absurde Situation hinzuweisen, dass einige Freiwillige ein Drittel ihres ohnehin für den Lebensunterhalt bei Weitem nicht ausreichenden Taschengeldes für ihren Arbeitsweg aufwenden, möchte ich die gesammelte Bitte zahlreicher Freiwilliger äußern, eine gesetzliche Grundlage für die Übernahme der Fahrtkosten durch Einsatzstellen oder Trägerorganisationen auf den Weg zu bringen. Dass dies nicht ohne weiteres möglich ist und in der Umsetzung einiger Zeit bedarf, ist mir bewusst. Jedoch bin ich zuversichtlich, dass Spielraum für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen des Bundesfreiwilligendienstes besteht, da es sich bei diesem noch um eine sehr neue Einrichtung handelt und mit der Aussetzung des Zivildienstes erhebliche Einsparungen für die öffentliche Hand einhergingen. Es liegt meines Erachtens im allgemeinen Interesse und dem Zweck des Freiwilligendienstes, dass man es sich gerade nicht leisten können muss, ihn zu absolvieren. Leider ist das in der derzeitigen Situation der Fall. Mit Blick auf den gleichbleibend hohen Bedarf an Freiwilligen möchte ich mit der Aufforderung an Sie herantreten, die Freiwilligendienste durch Verringerung der finanziellen Belastung für den Einzelnen mehr jungen Menschen zugänglich zu machen und ihren Einsatz durch weiteres behördliches Entgegenkommen zu honorieren.

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Inligting oor die petisie

Petisie begin: 2012-04-21
Versameling eindig: 2012-06-01
Streek: Deutschland
kategorie:  

nuus

  • Pet 3-17-17-21653-036772Freiwilliges Soziales Jahr
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.04.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent möchte die Einführung einer verpflichtenden Regelung für Einsatzstellen
    im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes erreichen, die Fahrtkosten der
    Freiwilligen zu erstatten.
    Er führt aus, dass er als Freiwilliger in einer Werkstatt für Menschen mit geistiger
    Behinderung arbeite. Er erhalte ein Taschengeld in Höhe von 350,- Euro, wovon er
    neben der Unterkunft die Verpflegung und die Fahrtkosten bezahlen müsse. Er sei
    auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen und die Kosten seien
    erheblich. Fahrtkosten würden nur in sehr wenigen Fällen von der jeweiligen
    Einsatzstelle übernommen oder bezuschusst. Er – wie auch zahlreiche andere
    Freiwillige – möchten daher eine verpflichtende Regelung erreichen, dass
    Einsatzstellen oder Trägerorganisationen künftig die Fahrtkosten übernehmen. Es
    sei seiner Auffassung nach im allgemeinen Interesse, dass auch diejenigen den
    Freiwilligendienst ableisten könnten, die nicht über ausreichende Mittel verfügen. Es
    dürfe nicht so sein, dass man sich den Freiwilligendienst „nicht leisten könne“.
    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
    Deutschen Bundestages eingestellt und dort diskutiert wurde. 445 Mitzeichnende
    haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
    parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
    Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Weiterhin hat der Petitionsausschuss
    gemäß § 109 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages die Petition dem
    Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zugeleitet, da diesem der
    Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Freiwilligendienste
    in zivilgesellschaftlicher Verantwortung stärken“, Bundestags- Drucksache 17/9926,

    zur federführenden Beratung überwiesen wurde. Der Antrag wurde in der 91. Sitzung
    des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 13. März 2013
    mehrheitlich abgelehnt. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im
    Folgenden dargestellte Ergebnis:
    Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist – im Gegensatz zum bisherigen Zivildienst –
    ein reiner Freiwilligendienst, bei dem der Inhalt und die Ausgestaltung der
    individuellen Vereinbarung der Einsatzstelle und der Freiwilligen bzw. dem
    Freiwilligen überlassen bleibt. Der Bundesfreiwilligendienst wurde bewusst an die
    bereits bestehenden Jugendfreiwilligendienste angepasst. Dies hat die Folge, dass
    der Bund den Zentralstellen bzw. Einsatzstellen und den Freiwilligen umfassenden
    Gestaltungsspielraum einräumt. Der Bund selbst legt lediglich die absolut
    notwendigen Rahmenbedingungen fest. Der Bund hat z.B. die Obergrenze für das
    Taschengeld und die Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge geregelt.
    Da der Staat jedoch bei einem reinen Freiwilligendienst nicht vergleichbar strenge
    Vorgaben machen kann wie beim bisherigen Zivildienst, hat er nur wenige weitere
    Eckpunkte des Dienstverhältnisses geregelt.
    Das Bundesfreiwilligendienstgesetz gibt eine Möglichkeit zur Erstattung von
    Fahrkosten, indem die Einsatzstellen einen Teil des Taschengeldes in Form einer
    Sachleistung, z.B. eines Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr, gewähren
    können.
    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Nachfrage nach Plätzen im
    Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes hoch ist und nicht vollständig befriedigt
    werden kann. Leider können daher auch nicht alle Interessierten einen BFD-Platz
    erhalten. Eine Erhöhung der Freiwilligenförderung, um mehr Plätze zu schaffen, kann
    derzeit nicht erfolgen, da im laufenden Haushaltsjahr (2012) keine zusätzlichen Mittel
    für die Freiwilligendienste zur Verfügung gestellt werden können. Die mit der Petition
    gewünschte Verpflichtung zur Erstattung von Fahrtkosten würde ebenfalls zu einem
    Mehrbedarf an Haushaltsmitteln führen. Der Petitionsausschuss kann dies leider
    nicht unterstützen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem
    Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

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