Petycja jest adresowana do:
Stadtrat Leipzig, Jugendamt Leipzig
Wir fordern den Stadtrat von Leipzig auf, die Personalsituation in den Leipziger Kindertageseinrichtungen (Kitas und Horte) zu prüfen und zu verbessern.
Uzasadnienie
Unsere Kindertageseinrichtungen sind moderne Bildungseinrichtungen mit professionellen Erzieherinnen / Erziehern deren Arbeitsgrundlage der moderne Sächs. Bildungsplan ist.
Wir gehen davon aus – wie auch das SMK -, dass jeder Mensch als selbstlernendes Wesen auf die Welt kommt. Das Personal ist angehalten, vielfältige Angebote zu unterbreiten und darauf zu achten, zu welchem Zeitpunkt das jeweilige Kind Angebote annimmt. Jedem Kind in seiner Entwicklung zu helfen, es zu unterstützen und auf seinem Weg zu begleiten, sind anspruchsvolle Aufgaben. Jedes Kind hat das Recht auf individuelle Förderung seiner Persönlichkeit. Die Basis ist ein Vertrauensverhältnis zu Bezugspersonen die Zeit haben. siehe auch: UN-Kinderrechtskonvention: Recht auf Bildung und Inklusion! Der Freistaat Sachsen hat für diese Aufgaben eine personelle Untergrenze festgelegt. Diese Mindestanforderung kennen wir als Betreuungsschlüssel laut Sächs. KitaG. Den geforderten Aufgaben der Fachkräfte kann mit dem Betreungsschlüssel 1:6 bei 0-3 Jährigen und 1:13 bei 3-6 Jährigen nicht entsprochen werden und der tatsächliche Personalschlüssel ist teilweise noch schlechter als beschrieben. Für alle Beteiligten ( Kinder, Eltern und nicht zuletzt die Erzieher ) ist diese Situation sehr unbefriedigend und die Fachkräfte können ihre profesionelle Arbeit nicht so leisten wie sie gern würden und sind ab- und überarbeitet sowie gefrustet über diese Situation.
Beispiel: Kind/Fachkraft-Verhältnis 1 : 13 im Kindergarten (Kinder 3-6 Jahre). Diese Berechnungsgröße lässt eine tatsächliches Verhältnis in der Praxis bis 1:20! zu.
Die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen ist eine kommunale Aufgabe. Darum steht es jeder Kommune frei, über die Mindestanforderungen hinaus, mehr Personal zur Verfügung zu stellen, wenn es sinnvoll und notwendig erscheint.
Der Stadtrat sollte sich hierbei an den Empfehlungen der Berthelsmann-Stiftung orientieren: 1 Erzieherin für max. 3 Kinder in der Altersgruppe 0-3 Jahre 1 Erzieherin für max. 7 Kinder ab 3 Jahre
„Die Arbeit der Fachkräfte kann durch weitere geeignete Mitarbeiter sowie durch Eltern unterstützt werden.“ Sächs. KitaG, § 12,Personal