Führerscheinwesen - Änderung der 3. EG-Richtlinie (Anwendung auch auf Reisemobile bis 4,25 Tonnen)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
34 Støttende 34 inn Deutschland

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  1. Startet 2018
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Änderung der 3. EG-Richtlinie aus dem Jahre 2013, aus welcher die Schlüsselzahl B96 hervorging, analog zu Fahrzeuggespannen zukünftig auch auf Reisemobile bis 4,25 Tonnen angewendet wird. Anpassung des § 6a Fahrerlaubnisverordnung

Grunnen til

Im Jahr 2013 änderte die Bundesregierung die 3. EG-Richtlinie, welche zuvor im Jahr 1999 gemeinsam mit der EU erarbeitet wurde.Diese Abwandlung der Richtlinie bewirkte auch eine Entwicklung in der Führerscheinklasse B.Die neu geschaffene Schlüsselzahl B96 ermöglicht es seitdem Fahrzeugführern, eine Kombination aus einem Personenkraftwagen und Anhänger, welche ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3.500 und 4.250 kg besitzt, zu führen.Die Mehrheit der neu zugelassenen Reisemobile verfügt, bei einer Masse im fahrbereiten Zustand von rund 2.800 – 3.100 kg, über eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg.Gerade bei Familien liegt Campingurlaub auch weiterhin voll im Trend.Schnell kommen gerade Familien, was die mögliche Zuladung ihrer Reisemobile angeht, an ihre Grenzen. Nicht selten wird das zulässige Gesamtgewicht des genutzten Fahrzeuges bewusst oder aber auch unbewusst überschritten.Die mit dem „Übergewicht“ einhergehende Mehrbelastung für Fahrwerk und Bremsen, sowie die durch das höhere Gewicht veränderten Fahreigenschaften des Fahrzeuges, können ungeahnte Gefahren für die Nutzer des Fahrzeuges sowie unbeteiligte Dritte mit sich führen.Eine Ausweitung der Schlüsselzahl B96 auch auf Reisemobile hätte unter anderem verschiedene, nachfolgend aufgeführte positive Effekte auf die Sicherheit im Straßenverkehr.-mögliche Verbauung von Maxichassis/Heavychassis durch den Hersteller, hierdurch größere Tragfähigkeit des Fahrgestells, andere Achsübersetzung, andere Bremsanlagen-mehrstündige Schulung für den Erwerb der Schlüsselzahl B96 (mindestens 2,5 h Theorie und 4,5 h Praxis), hierdurch sicherer Umgang mit schweren, großen Fahrzeugen nach Anleitung durch einen Fahrlehrer.-Anwendung der für Wohnmobile ab 3.500 kg geltenden Verkehrsregeln (Höchstgeschwindigkeit, HU etc.)-weniger bewusste oder unbewusste begangene Ordnungswidrigkeiten durch mögliches gesteigertes zulässiges Gesamtgewicht der Reisemobile

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