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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Mit der Petition wird gefordert, die Fahrerlaubnis-Verordnung so zu ändern, dass von gehörlosen Menschen ausschließlich bei einem begründeten Verdacht, dass auch andere Sinne beeinträchtigt sind, die Einholung eines fachärztlichen Gutachtens abverlangt werden kann.
Perustelut
Zwei Fahrerlaubnisanwärter beantragten bei der Führerscheinstelle der Stadt Ingolstadt die Erteilung einer Fahrerlaubnis. Da beide gehörlos sind erhielten sie einen Bescheid, dass sie vor Erteilen der Fahrerlaubnis ein fachärztliches Gutachten einholen müssen zum Nachweis, dass ihre anderen Sinne nicht beeinträchtigt sind.Diese Forderung ist im Zeitalter der Inklusion nicht mehr angemessen. Es ist doch allgemein bekannt, dass beim Ausfall eines Sinnes die anderen Sinne um so stärker ausgebildet sind.Verkehrssicherheit ist auch für uns Gehörlose ein hohes Gut. Deshalb halten wir es durchaus für angemessen, dass eine fachärztliche Begutachtung angeordnet wird, wenn es begründete Zweifel an der Funktionsfähigkeit der anderen Sinne gibt.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 6.6.2020
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