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Führerscheinwesen - Erlaubnis zum Führen eines Anhängers zu Sportzwecken durch die Fahrerlaubnis Klasse B bzw. B17

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  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Fahrerlaubnis Klasse B bzw. B17 auch die Erlaubnis zum Führen eines Anhängers zu Sportzwecken (insbesondere von Pferdeanhängern) beinhaltet, so dass die Fahrerlaubnis BE bzw. B96 überflüssig wird.

Pamatojums

Derzeit ist zum Ziehen eines Pferdeanhängers eine extra Fahrerlaubnis notwendig. Diese Regelung gilt erst seit 1999. Die Einführung beruht nicht auf der Unfallhäufigkeit der Gespanne, sondern aufgrund einer Anpassung an EU-Recht.Ich stelle die Sinnhaftigkeit dieser Regelung aus den folgenden Gründen in Frage:Die neue Generation der Führerscheininhaber verfügt in der Regel nicht über eine solche Fahrerlaubnis, da der Erwerb dieser Fahrerlaubnis mit hohen Kosten verbunden ist (ab 700,00 €)In der Fahrschule wird oftmals mit einem kleinen Baumarktanhänger geübt, dessen Fahrverhalten komplett anders ist. Das Fahren mit einem Lebewesen ist somit auch nach Erwerb vom Fahrer in Eigenregie zu üben und stellt keine große Schwierigkeit dar. Da Pferde empflindliche Lebewesen sind, fährt der Fahrer in der Regel sehr vorsichtig und passt sein Fahrverhalten an. Der Transport von Pferden kann sportliche, gesundheitliche aber auch rein freizeitmäßige Ursachen haben. Die Verantwortung für Pferde im Rahmen von Eigentum aber auch Reitbeteiligung macht es oftmals notwendig, dass das Tier gelegentlich transportiert werden muss.Entgegen der verbreiteten Meinung ist Reiten in Deutschland auch ein Sport für "kleine" Leute. Viele Kinder pflegen ein Pony oder haben eine Reitbeteiligung.Die obige Regelung bedeutet eine starke Erschwernis insbesondere für die Kinder weniger begüteter Eltern, Sport oder Freizeit mit einem Pferd oder Pony auszuüben. Sie können nicht zu Trainings, Reitturnieren, Herbstausritten, Lehrgängen etc,. es sei denn, sie haben noch Großeltern, die sie vielleicht fahren können, da deren Führerschein vor 1999 gemacht wurde.Zudem kann die Situation entstehen, dass Pferde in einer Notlage wie z.B. Kolik, die einen schnellen Transport in eine Tierklinik notwendig macht, nicht transportiert werden können, da keiner mehr über die notwendige Fahrerlaubnis verfügt. Hier stößt der Tierschutz an seine Grenzen und Hilfe kann zu spät kommen.Daher fordere ich, wieder zu dem Recht vor 1999 zurückzukehren und das Ziehen von Anhängern für Tiere, insbesondere Pferde mit dem normalen Führerschein zu genehmigen.

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