Аймақ: Deutschland
 

Führerscheinwesen - Verpflichtung zu einer jährlichen Verkehrsteilnehmerschulung

Өтініш беруші қоғамдық емес
Өтініш адресіне жіберіледі
Deutschen Bundestag

77 Қолтаңбалар

Өтініш қанағаттандырылмады

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Өтініш қанағаттандырылмады

  1. Басталды 2012
  2. Жинақ аяқталды
  3. Жіберілді
  4. Диалог
  5. Аяқталды

Бұл des Deutschen Bundestags онлайн петициясы.

Өтініш мына мекенжайға жіберіледі: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... alle Führerscheininhaber zu einer jährlichen Verkehrsteilnehmerschulung (Dauer 2 - 3 Stunden) zu verpflichten.

Себеп

Im täglichen Strassenverkehr fallen immer wieder Vergehen und Vergesslichkeiten auf, welche durch eine theoretische Auffrischung der Themen vermindert werden können und somit die eigene Sicherheit der Verkehrsteilnehmer erhöhen. Folgende Themen sollten behandelt werden: Verhalten auf der Autobahn (richtige Nutzung Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen, Fahren rechte Fahrspur), Verhalten in Kreisverkehren, Nutzung Blinker beim Abbiegen und Fahrspurwechsel, Verhalten bei Unfällen und Staus ( Erste Hilfe, Absatz Notruf, Bildung von Rettungswegen an Ampeln und auf Autobahnen), Vorausschauendes Fahren und gegenseitige Rücksichtnahme

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Петиция басталды: 26.06.2012
Жинақ аяқталады: 07.08.2012
Аймақ: Deutschland
санат:  

жаңалықтар

  • Pet 1-17-12-9211-039483Führerscheinwesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird vorgeschlagen, Führerscheininhaber zu einer jährlichen
    Verkehrsteilnehmerschulung zu verpflichten.
    Zur Begründung des Anliegens wird vorgetragen, dass im täglichen Straßenverkehr
    immer wieder Vergehen auffielen, die durch theoretische Auffrischung der
    Verkehrsregeln von zwei bis drei Stunden jährlich verhindert werden könnten. Dabei
    sollten Themen wie Fahrverhalten auf Autobahnen und in Kreisverkehren,
    Blinkernutzung, Fahrspurwechsel, Verhalten bei Unfällen und Staus sowie
    vorausschauendes Fahren und gegenseitige Rücksichtnahme behandelt werden. Die
    Teilnahmegebühren sollten kostendeckend sein. Nehme man freiwillig mehrfach teil,
    solle dies im Verkehrszentralregister in Flensburg berücksichtigt werden.
    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens wird auf den Inhalt der Eingabe verwiesen.
    Zu der Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
    wurde, liegen dem Petitionsausschuss 77 Mitzeichnungen sowie
    362 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden
    Aspekt gesondert eingegangen werden kann.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der von der Bundesregierung angefügten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die vorgeschlagene jährliche
    Verkehrsteilnehmerschulung aus mehreren Gründen nicht befürwortet werden kann.
    Zum einen haben Unfalluntersuchungen gezeigt, dass eine mangelnde Kenntnis von

    Verkehrsregeln in der Regelnichtdie Unfallursache ist, stattdessen sind es häufig
    Alltagsstress, EileundUnachtsamkeit sowie unangepasstes Verhalten. Zudem wird
    von jedem Bürger erwartet, sich über die zugänglichen Medien über etwaige
    Änderungen der Verkehrsregeln zu informieren. Das Bundesministerium für Verkehr,
    Bau und Stadtentwicklung und die Bundesländer streuen regelmäßig über alle Medien
    Informationen über Neuregelungen bzw. Rechtsänderungen. Der Ausschuss geht
    daher nicht davon aus, dass jährliche Auffrischungskurse die Unfallhäufigkeit senken
    bzw. die Verkehrssicherheit erhöhen würden. Eine solche Maßnahme müsste zudem
    dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Ferner muss der erhebliche
    bürokratische und finanzielle Aufwand bei einer verpflichtenden Teilnahme an der
    vorgeschlagenen Schulung berücksichtigt werden. Der Verwaltungsaufwand zur
    Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage, der Organisation, Durchführung
    und Kontrolle der Schulung von rund 50 Mio. Fahrerlaubnisinhabern stünde aus Sicht
    des Ausschusses in keinem angemessenen Verhältnis zu dem ohnehin zweifelhaften
    Nutzen. So würde z. B. durch Einzelfälle, ob etwa eine bettlägerige ältere Person
    ebenso zu einer Schulung verpflichtet werden soll wie der Berufskraftfahrer, der schon
    durch das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz zu regelmäßigen Fortbildungen
    verpflichtet ist, ein nicht vertretbarer Aufwand entstehen. Ferner würde eine
    verpflichtende Schulung die Bürger unangemessen mehr belasten, was im
    Widerspruch zu dem Grundsatz steht, wonach Mobilität bezahlbar sein muss.
    Abschließend weist der Ausschuss daraufhin, dass bei der aktuell laufenden Reform des
    Punktesystems geplant ist, den sogenannten Punkterabatt abzuschaffen, daher kann er
    nicht, wie mit der Petition gefordert, bei einer freiwilligen Maßnahme wieder eingeführt
    werden.
    Vor dem Hintergrund der Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss, das
    Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung (PDF)

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