Kraj : Sasko
Obrázok petície Für ein demokratischeres Rundfunksystem
Médiá

Für ein demokratischeres Rundfunksystem

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Petitionsausschuß des Landtags Sachsen
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Die sächsische Landesregierung wird hiermit aufgefordert, den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (15. RÄStV) zu kündigen. Diese Petition richtet sich gegen die gesetzlich festgelegte Zwangsfinanzierung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks (ÖRR) somit den Sendeanstalten ARD/ZDF und der ihnen angeschlossenen Landesfunkhäusern (in Sachsen MDR) sowie Deutschlandradio. Wir fordern die freie Wählbarkeit an der Teilnahme und Finanzierung des ÖRR Systems. Vertreter der Parteien in den Rundfunkräten sind durch frei gewählte Bürgervertreter zu ersetzen. Die Anknüpfung der Rundfunkbeitragspflicht an die Internetnutzung ist rückgängig zu machen. Über Verwendung der Rundfunkbeiträge ist detailliert und transparent mindestens halbjährlich Bilanz offen zu legen. Ausgaben- und Budgetüberschreitungen sind konsequent zu ahnden. Die Bürger sind am Reformprozess angemessen zu beteiligen.

Dôvody

Der ÖRR mit seinen 22 Fernsehkanälen und 67 Rundfunksendern entspricht seit mehreren Jahren nicht mehr den Erfordernissen der heutigen Zeit. Die schwindende Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber dem ÖRR liegt u. a. in der neuartigen Medienvielfalt begründet. Im Zeitalter des Internets kann festgestellt werden, dass ein ÖRR auch mit einem deutlich reduzierten Programmangebot dem Grundversorgungsauftrag nach Bildung und Information gerecht werden kann. Die Expansion der ÖRR-Anstalten ins Internet ist weder erforderlich, noch notwendig, um Meinungspluralität zu wahren, vielmehr behindert es diese. Trotzdem wurde mit der Ratifizierung des 15. RÄStV auf eine Verbreitung der Gebührenzahlerbasis gedrängt. In den Augen der Unterzeichner ist dieses Vorgehen kein geeigneter Lösungsansatz, um den Fortbestand des ÖRR dauerhaft zu gewährleisten. Der Internetpräsenz des sächsischen Landtages (*Quelle1) ist zu entnehmen, dass mit der Einrichtung und Verwaltung von rund 2,5 Millionen neuen Teilnehmerkonten zu rechnen ist. Diese wird durch die Gebührenbeauftragten von ARD/ZDF und Deutschlandradio durchgeführt, was gleichzeitig eine personelle Aufstockung erforderlich machte. Die Erfassung der sich ständig ändernden Betriebsstätten-, Mitarbeiter- und betrieblich genutzter KFZ-anzahl, sowie Änderungen im privaten Lebensbereich bedarf Personal und es ist zu befürchten, dass dauerhafte Einsparungen bei den Gebührenbeauftragten illusorisch sind. Ungeachtet dessen ist dieses Vorgehen, datenschutzrechtlich betrachtet, ein höchst fragwürdiger Ansatz. Es sollte über die Verwendung der Rundfunkbeiträge mindestens halbjährlich, transparent und detailliert eine Bilanz über die verwendeten Ausgaben offen gelegt werden. Budget- und Ausgabenüberschreitungen sollten unnachsichtig und konsequent geahndet werden. Um die Akzeptanz des ÖRR zu verbessern, braucht es eine echte Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung des ÖRR-Systems. Das bedeutet: Nicht mehr Programme - sondern eine deutliche Reduzierung dieser Programme! Eine Begrenzung auf einen Bildungs- und Informationsauftrag und kein endloses Experimentieren mit neuen Unterhaltungsformaten!

Das Recht auf mediale Selbstbestimmung der Bevölkerung wurde mit der Unterzeichnung und Ratifizierung des Rundfunkstaatsvertrages übergangen, so dass Betroffene durch diese Ignoranz eine Gefährdung der Demokratie erkennen. Angehörige einer Religionsgemeinschaft besitzen das Recht, die Gemeinschaft zu verlassen. Jedoch wird dem Bürger in unserem demokratischen System die freie Medienwahl verwehrt. Das heißt ausdrücklich, dass ein Verzicht auf das Angebot und die Beteiligung an der Finanzierung des ÖRR wieder möglich sein muss! Im Interesse eines wirklich auf die Bedürfnisse der Bevölkerung zugeschnittenen und auch legitimierten ÖRR-Systems sind die Inhalte des 15. RÄStV abzulehnen. Eine unausweichliche Beteiligung an der Finanzierung des ÖRR-Systems ist mit demokratischer Rechtsauffassung nicht vereinbar und gehört auf den Prüfstand. Die Vertreter der Parteien müssen aus den Rundfunkräten entfernt werden, um eine dauerhafte staatliche Unabhängigkeit zu garantieren. Momentan ist diese staatliche Unabhängigkeit leider nicht gegeben. Als eindeutiges Beispiel ist die 2009 angekündigte Absetzung des Chefredakteurs Nikolaus Brender vom ZDF auf Betreiben der CDU zu nennen. Setzen Sie sich mit uns gemeinsam für ein gerechteres ÖRR-System ein! Für ein unter Beteiligung der Bürger reformiertes, auf Freiwilligkeit basierendes Rundfunksystem, welches ein Demokratie erhaltendes und nicht gefährdendes Aufgabenprofil zur Zielsetzung haben sollte. Für dieses Ziel sollte während der zweijährigen Kündigungsfrist genügend Zeit verbleiben, unterstützen Sie uns! Im Namen aller Unterzeichner Frank Kutschera

*Quelle 1: edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=7964&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=1 Drs 5/7964 (Seite 14, 15)

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správy

  • Dresden/ Sachsen, 04.08.2015
    Novum in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
    Nichtnutzer beanspruchen Sitz im Rundfunkrat des MDR
    Die in Dresden/ Sachsen ansässige Initiative "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren - Für ein demokratischeres
    Rundfunksystem" bewirbt sich stellvertretend für die Gruppe der Nichtnutzer um einen Sitz im Rundfunkrat des MDR ab der
    neuen Amtsperiode 2015.
    Am Freitag, dem 31. Juli 2015, reichte die in Dresden/ Sachsen ansässige Initiative "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren -
    Für ein demokratischeres Rundfunksystem" stellvertretend für die Gruppe der Nichtnutzer fristgemäß ihre Bewerbung um einen
    Sitz im sich am 08. Dezember 2015 neu konstituierenden Rundfunkrat des MDR beim dafür zuständigen Sächsischen Landtag
    ein... pokračovať

  • Werte Mitstreiter für ein demokratischeres Rundfunksystem!
    Eine Hauptforderung unserer Petition ist die Forderung „Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages“.
    Wer sich nicht sicher ist, was diese Forderung zur Folge hat, sei an dieser Stelle auf den Paragraphen 15 des Vertrages hingewiesen.Zitat:
    㤠15
    Vertragsdauer, Kündigung
    Dieser Staatsvertrag gilt für unbestimmte Zeit. Er kann von jedem der vertragsschließenden Länder zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden. Die Kündigung kann erstmals zum 31. Dezember 2014 erfolgen. Wird der Staatsvertrag zu diesem Zeitpunkt nicht gekündigt, kann die Kündigung mit gleicher Frist jeweils zu einem zwei Jahre späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Kündigung ist gegenüber... pokračovať

  • Werte Mitstreiter, hier noch ein kleiner Nachtrag zum ablehnenden Beschluss zu unserer Sammelpetition 05/03939/09
    „Für ein demokratischeres Rundfunksystem“
    (offiziell und persönlich an Frau Jonas als Petitionsausschussvorsitzende, übergeben am 11.07.2013
    Beschluss des 5. Sächsischen Landtages in seiner 94. Sitzung vom 09.04.2014 (Drucksache 5/14151)

    Folgendes Schreiben ging an die Vorsitzenden der Fraktionen des Sächsischen Landtags heraus, bei Antwort werden wir natürlich an gleicher Stelle berichten.Nicht vergessen, bitte auch unser "Begrüßungsgeschenk" für die am 31.August zu wählenden Landtagsabgeordneten zu unterzeichnen.Gern auch weiterleiten,teilen via Facebook/Twitter/Google+. Noch besser- Einbinden des Petiotionslinks auf der... pokračovať

rozprava

Der Sächsische Landtag erwartet bis zum 31. Dezember 2003 im Rahmen der neuen Medienordnung für den öffentlich-recht- lichen Rundfunk insbesondere eine eindeutige Definition seines Grundversorgungsauftrages. . Eine Programmvermehrung über die derzeit bestehende Gesamtheit aller Programme und Dienste hinaus soll wegen der damit verbundenen Belastung für den Gebührenzahler vermieden wer- den. Der Finanzbedarf der Rundfunkanstalten muss sich strikt an der Funktionserforderlichkeit orientieren.

Die Überschrift der Petition passt nicht zum Inhalt. Eine Reduzierung der Finanzmittel des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit eine Reduzierung der Programme würde würde zu einem weniger demokratischen Rundfunksystem führen. Durch die Vielzahl der Programme können sowohl Sendungen für das breite Publikum als auch kulturell und informativ hochwertige Sendungen produziert werden. So kommen im öffentlich-rechlichen Rundfunk auch kommerziell unattraktive Themen an eine breite Öffentlichkeit. Besonders für viele sozial schwächere Menschen sind Rundfunk und Fernsehen wichtige Quellen für Information, Kultur und Unterhaltung. Eine Reduzierung dieser frei zugänglichen Programmvielfalt wäre auch unsozial. Der Rundfunkbeitrag ist entgegen dem Text der Petition bereits jetzt unabhängig von einer Internetnutzung. Nachlesbar unter www.rundfunkbeitrag.de/haeufige-fragen.shtml "Für Bürgerinnen und Bürger gilt die einfache Regel: "Eine Wohnung - ein Beitrag" - unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind." "Die Höhe ihres Rundfunkbeitrags richtet sich nach der Anzahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge. " Unter der Adresse www.kef-online.de/ kann man bereits jetzt die Berichte der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten nachlesen. Eine längerfristige Planbarkeit sehe ich als wichtiger an als eine Verkürzung der Berichtszeiträume. Der Ausschluss des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vom Internet würde seine Publikumswirksamkeit reduzieren. Viele Produktionen dieser Sender sind es wert, zeitversetzt gesehen bzw. gehört zu werden.

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