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Der Gemeindekirchenrat der Ev. Nazaretkirchengemeinde in Berlin ist am 18. Februar 2011 von der Kirchenleitung aufgelöst worden.
Seit dem 2. März 2011 wird die Gemeinde fremdverwaltet. Zu diesem Zweck hat der Kreiskirchenrat des Ev. Kirchenkreises Berlin Nord-Ost einen Bevollmächtigtenausschuss eingesetzt.
Diese Petition richtet sich an den Vorsitzenden der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz (EKBO), Herrn Bischof Dr. Markus Dröge.
Er möge auf das Konsistorium und den zuständigen Ev. Kirchenkreis Berlin Nord-Ost einwirken, für die Kirchengemeinde einen Wahltermin für Gemeindekirchenratswahlen noch im Herbst dieses Jahres festzulegen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter: https://www.wahlen-jetzt.de
Raison
Laut Grundordnung (GO) der EKBO hat die Kirchengemeinde ein Selbstverwaltungsrecht (Art. 9 Abs. 1 GO).
Den einzelnen Gemeindegliedern steht sowohl ein aktives als auch ein passives Wahlrecht zu (Art. 13 Abs. 2 GO).
Beide Rechte sind derzeit auf unbestimmte Zeit außer Kraft gesetzt.
Zur Wiederherstellung der Rechtsordnung und zur Wahrung der demokratischen Struktur der EKBO ist die Festlegung eines zeitnahen Wahltermins der wichtigste Schritt.
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