Piirkond : Tüüringi

Gegen das Verbot der Reichs- und Reichskriegsflagge

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Petitsioon on adresseeritud
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
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Petitsioon eemaldati platvormilt

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Petitsioon eemaldati platvormilt

  1. Algatatud 2021
  2. Kogumine valmis
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See on veebipõhine petitsioon des Thüringer Landtages.

Welches Ziel hat die Petition? Wie in den Medien zu erfahren ist, prüft man bundesweit das Zeigen von Reichs- und Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit unter Strafe zustellen.

Ich bin gegen das Verbot, weil damit grundlos ein weiteres demokratisches Grundrecht abgeschafft werden soll.

Wie wird die Petition begründet? Beide Fahnen fanden in und kurz nach der Zeit des deutschen Kaiserreiches ihre Verwendung und sind nicht mit dem nationalsozialistischen Deutschen Reich und seiner Ideologie verbunden.

Auf der Seite des Thüringer Verfassungsschutzes nennt man die Flaggen die verboten werden sollen "Ersatzsymbole". Des weiteren wird dort diesbezüglich ausgeführt: "Die von 1935 bis 1945 verwendete Reichskriegsflagge des „Dritten Reiches“ ist heute verboten. Auf der Suche nach einem Ersatz nutzen Rechtsextremisten bei ihren Aufmärschen oft Flaggen anderer Epochen, die nicht mit dem nationalsozialistischen Regime und seiner Ideologie verbunden sind."

Ich betone: Der Thür. Verfassungsschutz stuft die Flaggen die verboten werden sollen, als "nicht mit dem nationalsozialistischen Regime und seiner Ideologie verbunden" ein!!!

Außerdem ist festzustellen, dass sich auf beiden Flaggen keine Symbole und Zeichen befinden, die heute als verfassungsfeindlich gelten und bislang verboten wurden.

Laut Begründung des Bremer Senats (der ein solches Verbot in seinem Wirkungsbereich bereits umgesetzt hat), wird durch das Zeigen der schwarz-weiß-roten Flaggen die Voraussetzungen für ein geordnetes staatsbürgerliches Zusammenleben beeinträchtigt und stellt damit eine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar.

Entschuldigung, aber ich finde das Lächerlich. Wie kann ein Stückchen Stoff ein geordnetes staatsbürgerliches Zusammenleben beeinträchtigen und eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen???

Die Entscheidung wurde nach einer Klage wieder teilweise zurück genommen. Die Richterin vom Verwaltungsgericht Bremen begründete ihre Entscheidung damit, dass es keine Anzeichen gebe, dass vom Zeigen der Flaggen eine Gefahr für die öffentliche Ordnung ausgehe und dass das Zeigen der Flagge unter die Meinungsfreiheit falle.

Somit gibt es keinen Grund beide Fahnen zu verbieten, nur weil sie hier und da mal Verwendung finden.

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