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La petición fue retirada por el peticionario.
La petición está dirigida a: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Der Deutsche Bundestag möge NICHT beschließen, dass § 24a StVG (0,5 Promille-Grenze im Straßenverkehr) auf 0,0 Promille reduziert wird.
Razones.
Das Einschätzen des eigenen Promillegehaltes ist schwer und kann nur mit professionellen Geräten ermittelt werden. Diese stehen nicht jedem uneingeschränkt zur Verfügung. Daher würden 0,0 Promille eine klare Handlung erzeugen, nämlich keinen Alkohol zu sich zu nehmen. Soweit die Theorie und ein Argument der Befürworter der 0,0 Promille Grenze.
In der Praxis würde diese Gesetzesänderung eine bedeutsame Änderung der privaten Lebensgewohnheiten bewirken. Leider betrifft die Forderung nach eine 0,0 Promille Grenze nämlich nicht nur das eine Glas Bier oder Wein bei einem guten Essen. Es geht auch um einen nachhaltigen Eingriff in andere private Lebensgewohnheiten der Bundesbürger. Um nur einige Beispiele von vielen zu nennen: - Fahren nach einem Abendessen mit einer mit Wein abgeschmeckten Soße:. verboten - Fahren nach dem Genuss eines alkoholhaltigen Desserts, z.B. Zabaione: verboten - Fahren nach Genuss einer alkoholhaltigen Praline: verboten Die Industrie wird sich das Geschäft mit hochsensiblen Messgeräten für kleinste Alkoholmengen nicht entgehen lassen und unsere Polizeibehörden werden diese Geräte einsetzen, um dem Gesetz Genüge zu leisten.
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Descargar. (PDF)Detalles de la petición
Petición iniciada:
25/03/2014
La petición termina:
21/04/2014
Región:
Deutschland
Categoría, Tema:
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Petition wird wegen zu geringer Resonanz eingestellt.
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Änderungen an der Petition
el 25/03/14