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Bayerischer Landtag
Als Schleierfahndung werden in der Bundesrepublik Deutschland verdachtsunabhängige Personenkontrollen bezeichnet. Zum Teil wird auch von ereignisunabhängigen anlassunabhängigen oder – beim Bundesgrenzschutz – lageorientierten Personenkontrollen gesprochen.
Die Schleierfahndung wurde zuerst 1995 durch Änderung des Polizeigesetzes in Bayern eingeführt. Kontrollieren dürfen die Polizei und der Bundesgrenzschutz .
Nach Inkrafttreten des Übereinkommens von Schengen wurden die innereuropäischen Grenzkontrollen reduziert und die Schleierfahndung verstärkt. Sie sollte ein Ausgleich für die weggefallenen Grenzkontrollen sein. Sie findet aber auch an den Außengrenzen der Schengener Vertragsstaaten (im Moment zum Beispiel noch zu Polen) statt.
Պատճառ
Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Schleierfahndung ist umstritten. Sie wird zum Teil als verfassungswidrig angesehen weil sie unverhältnismäßig ist und den Gleichheitssatz verletzt. So werden in der polizeilichen Praxis vor allem 'ausländisch' aussehende Personen kontrolliert. Das ist eine Ungleichbehandlung aufgrund der Rasse die nach Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG grundsätzlich unzulässig ist.