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Būvniecība

Gegen wiederkehrende Beiträge für Straßenausbau - Gleiches Recht für Alle!

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  1. Sākās 2014
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Die wiederkehrenden Beiträge für den Straßenausbau gehören in allen deutschen Bundesländern a b g e s c h a f f t! Sie werden in einigen Bundesländern erhoben - in einigen nicht mehr! Gleiches Recht für ALLE!

Pamatojums

Über die ungleiche Anwendung von Recht

im Jahr 2013 beschlossen die Stadtverordneten in Treuenbrietzen den Ausbau der Straße "Hans-Grade-Weg". In einer Einwohnerversammlung wurde den Anliegern das fertig geplante Bauprojekt vorgestellt. Ebenso wurde in dieser Versammlung avisiert, dass mit einer Vollsperrung der Straße von ca. 3 - 4 Wochen nach Beginn der Bauarbeiten zu rechnen ist. Im April 2014 wurde mit dem Ausbau der Straße begonnen. Dieser Baubeginn wurde von der Stadt Treuenbrietzen nicht öffentlich angezeigt. Es wurde eben einfach mit dem Bau begonnen. Dieser endete am 30.06.2014. Das Ende der Bauarbeiten wurden ebenfalls nicht öffentlich angezeigt. Während der gesamten Zeit des Ausbaus war die Straße voll gesperrt. Weder Anlieger noch Liefer- oder Erste-Hilfe-Fahrzeuge konnten die Straße in irgendeiner Form passieren. Die Anlieger - auch Kinder, Alte und Kranke und Behinderte - mussten monatelang innerhalb einer unzureichend gesicherten Baustelle in halsbrecherischer Weise ihre Häuser zu Fuß erreichen. Da die Anlieger ihre Grundstücke nicht mit einem Fahrzeug erreichen konnten, mussten sie ihre Fahrzeuge 3 Monate außerhalb der Baustelle parken. Dazu wurden von der Stadt Treuenbrietzen weder ein Ersatzparkplatz geschaffen noch anderweitig ordnend gehandelt. Jeder parkte nun, wo er dachte, es wäre recht - in dieser Ausnahmesituation. Statt in Kenntnis der nunmehr deutlich gewordenen Sachlage, dass die Sperrung der Straße über die gesamte Bauleistungszeit dauern würde, ordnend und verantwortungsvoll zu handeln, stellt die Stadt nach Belieben mobile Halteverbotsschilder auf, nachdem Anlieger ihre Fahrzeuge "irgendwie" geparkt hatten, um aus dieser für die Anlieger unzumutbaren Situation noch Kapital in Form von Bußgeldbescheiden zu schlagen. Dabei wurde absolut willkürlich gehandelt. Es wurde nicht durchgehend für Ordnung (laut Auffassung der Stadt) im Ausnahmezustand gesorgt, sondern es wurden willkürlich "Knöllchen" verteilt, es wurde mit ungleichem Maß gemessen. Die Planung und Ausführung des Straßenausbaus wurde nicht erkennbar öffentlich ausgeschrieben. So hat die Stadt für den von ihr zu zahlenden Anteil verdachtsweise Steuerverschwendung begangen. Die Einhaltung der geplanten Kosten wurde nicht nachweislich kontrolliert und während der Bauphase zusätzliche, nicht geplante Maßnahmen (Reparatur in einer angrenzenden Straße) durchgeführt. Andererseits wurde versäumt, die Telekom aufzufordern, ihre Freileitungskabel im Rahmen des Straßenausbaus zu verlegen. Und zwar, wie es üblich ist für Netzeigentümer und -betreiber auf ihre eigenen Kosten. Noch während des ersten Drittels der Straßenausbauphase beschied die Stadt einigen Anliegern Gebühren. Auch hierbei wurde willkürlich gehandelt. Für eine vorhandene Straße wurden "Erschließungsgebühren" beschieden, um den Anteil für die Anlieger willkürlich und illegal zu erhöhen. Abgesehen davon, dass die Berechnungsgrundlagen auf einer angeblich gültigen Satzung beruhen sollten, ist fraglich, ob es gerechtfertigt ist, für die angeblich gesetzeskonforme Verteilung von Gebühren für den Straßenausbau den selben Schlüssel wie bei dem Anschluss an eine Entwässerungsanlage zu verwenden. Was hat eine Grundstücksgröße oder eine Geschosshöhe mit der Nutzung einer Straße zu tun? Eine Straße kann von Allen genutzt werden und muss von Allen bezahlt werden, was Alle durch die Last der vielfältigen Steuern und zusätzlichen Gebühren auch bereits tun. Die Stadt hat willkürlich den prozentualen Anteil für die Kostenumlage auf einen Prozentsatz erhöht, der im Widerspruch zur relevanten Rechtssprechung steht. Das VG Cottbus hat für einen Ausbau einer Straße eine Umlage von maximal 70 % der Gesamtkosten zugelassen. Ebenso willkürlich hat die Stadt Treuenbrietzen die Anlieger ausgewählt, die sie mit der Verteilung der Gebühren belastet hat. Die Stadt weigert sich bis heute, eine Liste mit einem gültigen Flurplan vorzulegen, aus denen zu ersehen ist, dass alle Anrainer mit Gebühren für den Straßenausbau belastet worden sind. Regelmäßig wiederkehrende Gebühren für Straßenausbau gehen direkt einseitig zu Lasten von Eigentümern kleiner Eigenheime. Eine daraus folgenden Ungleichbehandlung gibt es auch im Steuerrecht: Der kleine Eigenheimbesitzer kann diese Gebühren nicht steuerlich geltend machen, der Eigentümer von Mietshäusern dagegen darf es. Damit lässt der Eigentümer von Mietobjekten sich die Gebühren für den Straßenausbau von der gesamten Steuer zahlenden Öffentlichkeit finanzieren. Welch eine nicht hinnehmbare Ungerechtigkeit! Und damit zahlen indirekt auch alle Mieter von Wohnungen regelmäßig wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau! Die Forderung aus dieser Dienstaufsichtsbeschwerde ist die Abschaffung der regelmäßig wiederkehrende Beiträge für Straßenausbau auch im Land Brandenburg und in allen deutschen Bundesländern und die Rückzahlung der bereits zwangsweise abgepressten und ruinösen Zahlungsbeträge!

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