Bölge : Almanya

Generelles Haustierverbot für Mietwohnungen

Dilekçe halka açık değil
Dilekçe yönlendirildi
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
14 Destekleyici 14 İçinde Almanya

Dilekçe süreci tamamlandı

14 Destekleyici 14 İçinde Almanya

Dilekçe süreci tamamlandı

  1. Başladı 2021
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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, die unzulässige Formulierung eines generellen Haustierverbots für Mietwohnungen als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Auch das generelle Haustierverbot im Wohnungsangebot als Auswahlkriterium für in Frage kommende Mieter soll entsprechend geahndet werden.

Gerekçe

vgl. Urteil des BGH VIII ZR 168/12 20. März 2013 Nach dem wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung (§ 535 Abs. 1 BGB) hänge die (Un-)Zulässigkeit einer Tierhaltung von einer umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen im Einzelfall unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekten ab.Weiter in der Begründung des Urteils sinngemäß interpretiert.Ein im Wohnungsangebot formuliertes generelles Haustierverbot stellt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar. Sie liegt schon darin begründet, dass auch evident berechtigte Belange des Mieters an einer entsprechenden Tierhaltung in vollem Umfang ausgeblendet werden. Dem Mieter ist die Haltung von Hunden (und Katzen) selbst in besonderen Härtefällen (etwa bei einem Angewiesensein auf einen Blinden-, Behindertenbegleit- oder Therapiehund) untersagt. Weiter ergibt sich eine unangemessene Benachteiligung des Mieters auch daraus, dass das Hunde- und Katzenhaltungsverbot uneingeschränkt sogar in den Fällen gilt, in denen auf Seiten des Vermieters kein berechtigtes Interesse an einem solchen Verbot erkennbar ist, etwa weil von den gehaltenen Tieren keine Beeinträchtigungen der Mietsache und keine Störungen anderer Hausbewohner oder sonstiger Nachbarn ausgehen.

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