Region: Bayern
Bild der Petition Genstaatsanwalt oder Justizminister Bausback muss Revision zu Gunsten von Gustel Mollath einlegen
Bürgerrechte

Genstaatsanwalt oder Justizminister Bausback muss Revision zu Gunsten von Gustel Mollath einlegen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Generalstaatsanwalt Nürnberg Justizminister
2 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Das Urteil und auch der Antrag der StA Regensburg sind mit dem Recht nicht vereinbar. Petra Mollath ist nicht glaubwürdig und selbst wenn sie einen blauen Fleck hatte im Sommer 2001 wurde sie nicht gewürgt und nicht bis zur Bewusstlosigkeit. Das Urteil ist falsch der Antrag der StA Herr Meinl im Schlusswort ist falsch.

Weil Revision in einer Woche nach Urteilsverkündung einglegt werden muss ( ohne Begründung ) und die Staatsanwaltschaft nach den Richtlinien zum Straf-und Bussgeldverfahren verpflichtet ist die Revision zu Gunsten einzulegen.

Wenn der Leitende Staatsanwalt Meinl aus Regensburg das nicht machen wird wenn er schon für schuldig plädiert dann kann und die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg oder der Justizminister Bausback selbst dies im Wege einer Weisung anordnen. Auf der Seite Bayern-grundrechte.de stehen dazu noch mehr Beiträge

Begründung

Gustel Mollath Urteil II für Gustel Mollath Landgericht Regensburg Nr 3 Freispruch mit Wenn und Aber August 14, 2014 Hinterlasse einen Kommentar

Der vor Ort tätige Journalist in Regensburg zeigt in Kurzform was das Gericht denkt zum Urteil. Und in zwei sehr nützlichen kurzen Kommentarn was der Anwalt im Schlusswort und das Gericht in seiner mündlichen Urteilsbegründung denkt. Diese beiden Kommentare sind die Referenz soweit und vereinfachen die Frage nach Revision und Beschwerden. Unten dann einige erste Anmerkungen dazu und ob und wie man Revision einlegen sollte.

Einlegen sollte man ohne Zweifel innerhalb einer Woche auch die Generalstaatsanwaaltschaft https://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/gustl-mollath-frei-aber-teilschuldig/1106766/gustl-mollath-frei-aber-teilschuldig.html

Im ersten Teil des Schlusswortes vom Anwalt der nur die Tat zur Ehefrau behandelt nicht die Reifen, gibt es keinen Zweifel das Petra Mollath nicht nur unglaubwürdig ist und widersprüchliche Angaben über die Jahre bei Gericht und Polizei macht, sondern das sie manipulativ auf die Meinungsbildung von Ärzten und anderen Einfluss nimmt um Herr Mollath zu belasten.

Zudem stellt der Anwalt heraus das die Tat im Sommer 2001 in keiner Weise in einer normalen Tatschilderung und einer normalen Darstellung in einen Tagesablauf entspricht also manipuliert oder erfunden ist.

Die Verletzungen zu diesem Tag im Sommer 2001 sind unter allen diesen vielen Punkte nicht im neuen Verfahren sauber aufgeklärt worden. Dabei hat ja das falsche Attest zum neuen Verfahren überhaupt geführt. Das Gericht behauptete einfach das eben diese Verletzungen und zeitnah von einem Arzt gesehen wurden. Das ist nicht klar bewiesen.

Was die Behauptung angeht sie sei gewürgt worden und bis zur Bewusstlosigkeit kann dies ein Arzt ohnehin nicht bestätigen. Es ist also selbst wenn es eine Rangelei oder gar echte Schläge gegeben haben sollte und Flecken davongetragen wurden die von glaubwürdigen Zeugen – nicht ein Jahr-später gesehen und attestiert wurden eine reine Aussage gegen Aussage von Petra Mollath gegen ihren Mann was die das Würgen und die Bewusstlosigkeit angeht. Weil Petra Mollath nachweislich wie im Schlusswort im ersten Teil vom Anwalt gezeigt lügt ihre Schwägerin als Zeugin damals auch ist für den Teilvorwurf Würgen und zur Bewusstlosigkeit bringen keine Glaubwürdigkeit gegeben.

Damit fällt dieser Teil der Tat weg.

In einer Revision oder anderen Beschwerden ist das neue Urteil nicht haltbar weil der Tatbestand gefährliche Körperverletzung nicht gegeben ist. Es kann nur wenn das Würgen wegfällt aus obigen Gründen und die Bewusstlosigkeit einfache Körperverletzung s ein.

Wenn aber in Revision oder anderen Beschwerden die Angaben des Arztes zur Tat im Sommer 2001 nicht glaubwürdig sind oder gar die ganzen Beweise dieser Verhandlung eine grob falsche Beweiswürdigung zeigen was nach dem Wiederaufnahmegrund mehr als wahrscheinlich , dann muss es ein Freispruch ohne Wenn und Aber sein auf jeden Fall wegen nicht gegebener Glaubwürdigkeit.

Es ist heute hier nicht genug Zeit das mit den Beweisen zum 1 Jahr später datierten Attest zur Tat im Sommer 2001 und die Ergebnisse der Hauptverhandlung im neuen Verfahren alle abzugleichen.

Gustel Mollath Urteil II für Gustel Mollath Landgericht Regensburg Nr 2 Freispruch mit Wenn und Aber August 14, 2014 Hinterlasse einen Kommentar

Es ist vor allem eine mediale Katastrophe. Gustel Mollath darf sich nicht selbst verteidigen wie ein Untertan eben und noch schlimmer weder nach dem letzten Wort noch nach Urteilsverkündung gibt es viele Mitbürger in Kommentaren die auch nur ansatzweise das letzte Wort des Awaltes das im web unter steht zu lesen und die Lügenehefrau gut beschreibt auch nur zur Kenntnis zu nehmen, zu berücksichtigen oder gar nur auch deswegen im Zweifel für den Angeklagten zu stimmen.

Urteil II für Gustel Mollath Landgericht Regensburg Nr 2 Freispruch mit Wenn und Aber Es ist vor allem eine mediale Katastrophe. Gustel Mollath darf sich nicht selbst verteidigen wie ein Untertan eben und noch schlimmer weder nach dem letzten Wort noch nach Urteilsverkündung gibt es viele Mitbürger in Kommentaren die auch nur ansatzweise das letzte Wort des Awaltes das im web unter steht zu lesen und die Lügenehefrau gut beschreibt auch nur zur Kenntnis zu nehmen, zu berücksichtigen oder gar nur auch deswegen im Zweifel für den Angeklagten zu stimmen.

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