Reģions: Vācija

GERECHTIGKEIT FÜR LAURA-MARIE KLEIN

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Staatsanwaltschaft Trier
549 Atbalstošs 504 iekš Vācija

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

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  1. Sākās 2015
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Der Mörder Sandro C. wurde am 16.03.2015 wegen Totschlags an Laura-Marie Klein verhaftet... Es war kein Totschlag - ES WAR MORD! Wir fordern ein entsprechendes Urteil und eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung.

Laut einem Bericht des Trierischen Volksfreunds war der Mann schon vor der Tötung von Laura Marie kriminell und mit Aggressionen aufgefallen. Vor vier Jahren war er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem er ein neunjähriges Mädchen die Treppe hinuntergestoßen hatte. Das Mädchen erlitt damals Kopfverletzungen. Nun hat er auf bestialischer Art und Weise ein Mädchen getötet UND tagsdrauf deren Leiche verbrannt.

Pamatojums

Es kann nicht sein, dass ein solch grausame Tat als Totschlag abgestempelt wird. Besonders die Tatsache, dass der Täter am nächsten Tag zum Tatort zurück gin um die Leiche des Laura-Marie K. zu verbrennen, zeugt von hoher krimineller Energie.

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Debates

Diese Petition ist unterstützenswert, da hierdurch evtl. mal darüber nachgedacht wird, Verbrechen/Vergehen/Delikte in ihrer Relation zu bewerten und zu bestrafen. Der Akt des nachträglichen Anzündens einen Tag später ist einen noch weiteren Schritt zu weit gegangen! Soetwas legt m.E. einen völlig anderen Verhandlungswert dar, selbst wenn, rein juristisch, evtl. nicht von Mord gesprochen wird, obwohl ich persönlich auch anderer Auffassung bin.

Ob die Tötung eines Menschen Mord oder Totschlag ist und entsprechend bestraft wird, entscheidet in der BRD (Gott sei Dank!) noch immer das Gericht und nicht irgendeine Petition. Dazu empfehle ich mal Art. 97 Abs. 1 GG zu lesen. Selbst wenn es offensichtlich erscheint, dass ein Mensch einem Mord zum Opfer gefallen ist, muss das dem Täter trotzdem bewiesen werden. Diese Beweise müssen auch über jeden Zweifel erhaben sein (in dubio pro reo). Wenn sich Mord nicht beweisen lässt, muss sich die Anklage mit Totschlag zufrieden geben, da die Anforderungen daran geringer sind.

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