Germanwings 4U 9525 Gegen die Vorverurteilung des Co Piloten Andreas L. durch die BILD und a.

Andragendet blev blokeret for manglende overholdelse af brugsbetingelserne.
Petitioner der er kræket mod betingelser for brug af openPetition, afsluttes og er ikke længere offentligt tilgængelige.

Årsag til blokering

Petitioner er kun tilladt, hvis indehaveren registrerer sig med sit eget fulde navn eller på vegne af en juridisk enhed med angivelse af den fulde adresse og den aktivt anvendte e-mail-adresse. E-mail-adressen bruges til verifikation. Adressen kan derudover bruges til verifikation for offentlige myndigheder.

Tekst til petitonen

Wir bitten den Presserat darum, Strafantrag gegen die derzeit Hetzkampagnen betreibenden Medien zu stellen, unter anderem die Bild Zeitung vertreten durch Kai Diekmann wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gemäss § 189 StGB.

Diese Petition wird im weiteren Verlauf noch um Links und Informationen erweitert, die das gesamte Ausmass der Hetzkampagne gegen Andreas L. verdeutlichen.

Nachdem wir interessiert der Debatte zu dieser Petition folgen, ist uns aufgefallen, dass insbesondere die Contra Seite, offensichtlich den Sinn dieser Petition nicht verstanden hat. Diese Petition wurde erstellt, um dem vorverurteilendem Gehetze der Medien entgegen zu wirken. Ob Andreas L. schuldig oder unschuldig ist, ist für uns völlig ohne Belang, da wir weder Pro, noch Contra Andreas L. sind. Wir stehen für die Einhaltung rechtsstaatlicher Normen. Diese gelten auch, bzw. insbesondere für die Medien, die zusätzlich an den Pressekodex gebunden sind und eine ethische Verantwortung haben. Vorverurteilungen in Wild West Manier, sind in keinster Weise zu billigen und schon gar nicht mit dem Gesetz vereinbar. Diese Petition hat Bestand, unabhängig von der Schuld oder Unschuld des Andreas L. da es hier nicht um die Frage seiner Schuld geht, sondern um das ethisch sowie rechtlich in Zweifel stehende Verhalten der Medien!

Da es offensichtlich derzeit Spammer in der Debatte gibt, die sich nicht davor scheuen, zu beleidigen, zu drohen, zu verleumden und ebenso illegales Vorgehen befürworten, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass die gesammelten IP Adressen, die in diese Richtung gehen, selbstverständlich ebenfalls zur Anzeige gebracht werden.


Derzeit verunglimpfen diverse Medien, unter anderem insbesondere die Bild Zeitung in massivem Maße, das Andenken des Co Piloten Andreas L. Obwohl die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen wurden, wurde Andreas L. als Selbst- und Massenmörder gebrandmarkt. Seine persönlichen Daten, wurden an die Öffentlichkeit gegeben, die Familie des Co Piloten brüskiert und einer brutalen Hetzjagd ausgesetzt. Dies alles, ohne dass die Ermittlungen zu dem Absturz abgeschlossen wären und seine Schuld festgestellt und/oder bewiesen wurde.

Dies widerspricht der Unschuldsvermutung und erfüllt nach deutschem Recht den Straftatbestand der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gemäss §189 StGB.

Insbesondere die BILD Zeitung schadet dem Ansehen des deutschen Journalismus ebenso, wie dem Andenken des Verstorbenen.

Auch die Angehörigen der übrigen Opfer, werden durch die ständigen Hetzereien Spekulationen ausgesetzt, statt angemessen um ihre Familienmitglieder trauern zu können. Das gleiche Recht steht im Übrigen auch der Familie des Co Piloten zu.

Selbst ein Foto, welches nicht Andreas L. zeigte wurde veröffentlicht und unbeteiligte Bürger mit ins Geschehen gezogen.

Bereits in der Vergangenheit hob sich insbesondere die BILD Zeitung fast ausschliesslich durch vorverurteilende Sensationsmeldungen hervor, als durch seriösen Journalismus. Siehe Beispiel Vorverurteilung Wulf.

Wir bitten den Presserat, nun endlich gegen diese verunglimpfenden Medien vorzugehen und einen entsprechenden Strafantrag zu stellen.

https://www.infodocc.info/co-pilot-germanwings-die-hetze-geht-los/

https://www.mimikama.at/allgemein/zwischen-wut-und-hetze-die-ereignisse-nach-der-pressekonferenz-des-abgestrzten-flugzeugs-4u9525-germanwings/

https://www.facebook.com/events/936044186428658/

https://www.onlinezeitung24.de/article/5055

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