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Gesetz zur Schaffung eines Nationalen Sicherheitsrates im Bundeskanzleramt sowie einer Analyseeinheit im Bundesministerium der Verteidigung

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Der Deutsche Bundestag möge ein Gesetz zur Schaffung eines Nationalen Sicherheitsrates im Bundeskanzleramt sowie einer Analyseeinheit im Bundesministerium der Verteidigung auf den Weg bringen. Parallel sollte die Aufhebung des Trennungsgebotes zwischen der Tätigkeit deutscher Sicherheitsbehörden vorbereitet werden. Dies soll die institutionelle und rechtliche Grundlage für die Verbesserung der außen- und sicherheitspolitischen Analyse- und Strategiefähigkeit Deutschlands bilden.

Selgitus

Trotz einer zunehmend komplexen Bedrohungslage hat die deutsche Sicherheitsarchitektur keine grundlegenden institutionellen Anpassungen erfahren. Zuständigkeiten und Sitzungsformate sind weiterhin fragmentiert. Informelle Runden, Stäbe oder Lagezentren tagen häufig überlappend. Neue Schnittstellen und Referate sollen ein größeres Maß an Vernetzung erreichen und die Fähigkeiten der Bundesrepublik zur Strategiebildung erweitern, z.B. im Bereich Cybersicherheit. Eine übergeordnete Steuerung dieser Initiativen fehlt jedoch. Deshalb erreichen Strategische Vorausschau und Planung in Deutschland nicht den erforderlichen Umgang oder die anzustrebende Qualität. Diese institutionelle sowie die daraus resultierende funktionale Lücke kann nur durch die Schaffung eines Nationalen Sicherheitsrates (NSR) geschlossen werden. Die Bundesministerin der Verteidigung hat in ihrer sicherheitspolitischen Grundsatzrede an der Bundeswehruniversität München am 7. November 2019 die Aufwertung des Bundessicherheitsrates (BSR) und dessen Weiterentwicklung zu einem Nationalen Sicherheitsrat als zentrale Koordinationsstelle für Datenzusammenfassung und -analyse sowie strategischer Impulsgeber für vernetzte Sicherheit angeregt. Dieser Vorstoß an der Schnittstelle zwischen Außen-, Sicherheits-, Innen- und Entwicklungspolitik muss zügig, durchdacht und auf der Basis eines größtmöglichen gesellschaftlichen Konsenses umgesetzt werden. Nur so kann Deutschland zunehmend komplexe Bedrohungen besser bewältigen. Ungehinderter Informationstransfer zwischen allen Sicherheitsbehörden über die klassischen Ressorts hinaus, der bislang nicht erschlossene externe Expertise einbezieht, verringert Fehlerwahrscheinlichkeiten und erhöht Prognosegenauigkeiten. Es gilt, die Bundesrepublik handlungsfähiger zu machen, indem sie bislang zu spät erkannten Entwicklungen mit geplanter Aktion und langfristiger Strategiebildung begegnen kann statt Überrumpelung zu riskieren. Hierfür muss durch Einrichtung eines mit weitreichenden Koordinierungs-, Steuerungs- und Entscheidungskompetenzen ausgestatteten Nationalen Sicherheitsrates als Kabinettsausschuss im Bundeskanzleramt ein institutioneller Rahmen entstehen, wie er in anderen Staaten selbstverständlicher Bestandteil staatlicher Sicherheitsvorsorge ist. Eine Analyseeinheit im Bundesministerium der Verteidigung soll die regelmäßigen NSR-Sitzungen vorbereiten. Als 24/7-Datendrehscheibe meldet er als Denkfabrik priorisiert, mit Handlungsempfehlungen an den Nationalen Sicherheitsberater. Vor allem muss der NSR in Großgefährdungslagen schnell und flexibel handeln können. Dazu braucht es Teams, die die relevanten Experten zusammenbringen und Beendigung der Aufgabe wieder aufgelöst werden. Der Nationale Sicherheitsrat soll – trotz der großen Menge zu bearbeitender Daten und zu beteiligender Akteure – so klein wie möglich und nur so groß wie nötig sein. Eine künftige zentrale Andockstelle für die Kooperation mit dem Deutschen Bundestag und internationalen Partnern.

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