Область: Германия

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Начат 2020
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz), insbesondere die in Artikel 1 Ziffer 27 geplante Einfügung eines § 250 Baugesetzbuch, der die Aufteilung von Wohnungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz an eine Genehmigung knüpfen soll, nicht zum Gesetz wird.

основания

Das Gesetz dienst angeblich der Wohnraumversorgung. Leider ist das genaue Gegenteil der Fall. Wenn Wohngebäude nicht mehr in einzelne Wohnungen aufgeteilt und diese also nicht mehr auf dem Markt verkauft werden können, hat das folgende Auswirkungen:1. Größere Wohnanlagen, z.B. Altbauten im Münchner Stadtzentrum, können nur noch en bloc abverkauft werden.2. Damit sinken die Chancen der Normalbevölkerung, Wohnungseigentum zu erwerben.3. Stattdessen werden kleinere Anleger, die sich zur Eigennutzung oder für die Rente eine einzelne Wohnung kaufen möchten, komplett vom Markt verdrängt. Da keien Eigentumswohnungen mehr gebildet werden können, werden Wohnanlagen, die nicht schon aufgeteilt sind, künftig ausschließlich im Eigentum von Großinvestoren stehen. 4. Auch Häuser im Familienbesitz werden in die Hände der institutionellen Investoren fallen. Denn wenn ein Familienvater sein Haus nicht mehr in Wohnungen aufteilen und an die Kinder verteilen kann, kann er nur noch das ganze Haus an einen Investoren verkaufen und den Kindern Bargeld zuwenden.5. Die ohnehin katastrophal niedrige Eigentumsquote in Deutschland wird noch weiter sinken, der kleine Mann noch mehr aus dem Immobilienmarkt verdrängt werden.6. Ein positiver Effekt für den Wohnungsmarkt ist hingegen nicht erkennbar. Welchen Schutz soll es für die Mieter bieten, wenn ein altes Objekt nicht vielen Wohnungseigentümern, sondern einem Großinvestoren gehört, dem es viel leichter fällt, die Mieter mit Zuckerbrot (finanziellen Versprechen) und Peitsche (lärmenden Baumaßnahmen) zu vertreiben, das Objekt luxuszusanieren und dann an reiche Russen zu verkaufen, als dies einer Masse von Kleineigentümern möglich wäre?Offenbar ist dieses Gesetz in seinen Auswirkungen nicht im mindesten durchdacht und rein populistisch. Es stellt einen massiven Eingriff in Art. 14 GG dar, der durch nichts zu rechtfertigen ist. Entweder scheitert es an der Vernunft einzelner Abgeordneter, die Gesetzentwürfe ausnahmsweise lesen, ehe sie sie beschließen, oder in einigen Jahren am Bundesverfassungsgericht.

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