Περιοχή: Γερμανία

Gesetzliche Grundlage für eine medizinische Triage

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
18 Υποστηρικτικό 18 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

18 Υποστηρικτικό 18 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2021
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Wenn aufgrund unzureichender medizinischer Ressourcen (z. B. Intensiv-Betten) die Notwendigkeit besteht zu triagieren, welcher Patient diese Ressourcen bekommt und wer nicht, dann soll die Entscheidung eines Patienten, eine verfügbare, zugelassene und empfohlene Vorsorge (z. B. Schutzimpfung) nicht in Anspruch genommen zu haben, in die Triage-Überlegung einbezogen werden und derjenige die Ressourcen erhalten, der diese unverschuldet benötigt.

Αιτιολόγηση

Es ist moralisch-ethisch nicht akzeptabel, dass z. B. ein Opfer, dass unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, einen evtl. lebensrettenden Platz auf einer Intensivstation nicht erhält, weil dieser von einem Patienten belegt ist, der an Covid-19 erkrankt ist und der diesen Platz vermutlich gar nicht benötigen würde, hätte er sich nicht gegen jeden wissenschaftlichen Rat einer schützenden Impfung verweigert.Ärzte entscheiden heute normalerweise rein basierend darauf, welcher Patient die besseren Chancen hat, wenn es darum geht eine unzureichend verfügbare medizinische Ressource zu vergeben. Im Extremfall wie z. B. der Überlastung der Intensivstationen durch eine erneute Corona-Welle kann dies dazu führen, dass ein ungeimpfter Covid-Patient, der gute Chancen hat mit Beatmung und Intensivbehandlung diese Erkrankung zu überleben, diesen Intensivplatz erhält und damit ein Unfallopfer mit schlechteren Überlebenschancen dann ohne diesen Platz zum fast sicheren Tod verurteilt wird. Vor dem Hintergrund, dass der Covid-Patient aber durch eine einfache Schutzimpfung diese Situation hätte einfach vermeiden können und es so gar nicht zu der Situation knapper medizinischer Ressourcen gekommen wäre, ist es angebracht, dass von Seiten des Gesetzgebers festgelegt wird, dass derjenige der sich ausdrücklich gegen eine Schutzimpfung entscheidet, damit zugleich auch die Entscheidung verbindet, dass er im Falle dass er die vermeidbare Krankheit dann doch bekommt, nur einen nachrangigen Anspruch auf eventuell zu knappe medizinische Ressourcen erhält.

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