Alueella: Saksa

Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge - - Keine Entrichtung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen auf Kapitalauszahlungen von Direktversicherungen

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Deutschen Bundestag
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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Entrichtung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen auf Kapitalauszahlungen von Direktversicherungen, wie sie durch das beschlossene GKV-Modernisierungsgesetzes ab 1. Januar 2004 eingeführt wurde, wieder außer Kraft gesetzt wird.

Perustelut

Die ohne Vorwarnung und ohne Übergangsregelungen erfolgte Mehrbelastung vieler Rentnerinnen und Rentner durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken.Sie verstößt gegen das elementare Recht auf Vertrauensschutz. Das Gesetz schadet der Glaubwürdigkeit einer verlässlichen Politik und schafft eine Atmosphäre des Misstrauens. Bis 31. Dezember 2003 galt für Kapitalauszahlungen aus Direktversicherungen die Beitragsfreiheit. Ohne Übergangsregelung muss nunmehr verteilt auf zehn Jahre jeweils der volle Beitragssatz an die Kranken- und Pflegeversicherung entrichtet werden. Der Grundsatz des Vertrauensschutzes ist für Verträge, die vor dem 1.1.2004 abgeschlossen waren, völlig ignoriert. Die Mehrbelastung für die Rentnerinnen und Rentner, die im guten Glauben den Appellen der Politik gefolgt sind und die empfohlene betriebliche Altersvorsorge betrieben haben, entspricht fast 18 Prozent des Kapitals. Dieser große Anteil der Altersvorsorge wird einfach den Rentnerinnen und Rentnern weg genommen und den Krankenkassen übertragen. Zumindest für die vor dem 1.1.2004 abgeschlossenen Direktversicherungsverträge hätte der Bestandsschutz gewahrt bleiben müssen. Einschnitte dieses Ausmaßes sind nur akzeptabel, wenn den Betroffenen die Kürzungen so rechtzeitig bekannt sind, dass ihnen ausreichend Zeit bleibt, entsprechende Vorsorge zu treffen. Für die Versicherten waren die beschlossenen erheblichen Einschnitte nicht vorhersehbar. Sie hatten daher keine Möglichkeit, einen entsprechenden Einkommensausgleich für ihr Alter zu schaffen. Eine verantwortungsbewusste Gesetzgebung ist hier nicht erkennbar. Der Grundsatz des Vertrauensschutzes muss beachtet werden.

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